Auftrag geschrieben am 23.03.2011 16:47:28
Schäden am Auto durch Autoteile eines Dritten
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Status: angenommenim Januar bin über Autoteile auf der Autobahn gefahren, die mein Auto erheblich beschädigt haben. Ich habe auch das Unfallprotokoll der Polizei und habe meine Ansprüche bei der Versicherung eines Unfallverursachers eingereicht.
Die Versicherung (Gothaer) hat die Erstatung meiner Schäden abgelehnt. Hier die Antwort:
"Sehr geehrte Herr *****,
Wir halten vorliegend zunächst fest, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen ***** zum Unfalltag ( 10.01.2011) bei uns versichert war.
In vorbezeichneter Angelegenheit haben wir zwischenzeitlich die polizeiliche Ermittlungsakte sowie die Nachricht seitens unserer Kundin erhalten. Aufgrund des sich daraus ergebenden Sachverhalts müssen wir die Haftung ablehnen.
Wie sich aus der Ermittlunsgakte ergibt, war zunächst die Beteiligte, Frau *****, wegen überhöhter und für die herrschenden Straßenverhältnisse nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern gekommen und gegen die Mittelleitplanke geraten: sie kam nach dem massivem Aufprall auf die Leitplanke nahezu unbeleuchtet quer zur Fahrtrichtung auf der linken Fahrspur zum Stehen.
Die sodann erfolgte Kollision zwischen dem Fahrzeug unserer Kundin und demjenigen von Frau ***** war für unsere Kundin im Hinblick auf die oben dargelegten Verkehrssituation unvermeidbar; anzumerken ist hierzu noch,dass sich der Unfall, wie Ihnen bekannt, bei völliger Dunkelheit gegen 6.00 Uhr morgens ereigente."
Was kann ich machen ? Die Versicherung des anderen genannten Unfallverursachers aufsuchen und meine Ansprüche geltend machen oder gegen die Gothaer klagen ? Anbei die Unfallmeldung der Polizei Köln.
Gruss
Auftrag angenommen am 23.03.2011 16:59:21
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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