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Auftrag geschrieben am 10.06.2011 11:29:24

Scheidung-Teilurteil Wohneigentum

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Anwälte,

seit März 2005 läuft mein Scheidungsantrag im Scheidungsverbund, wobei die Verfahren Trennungsunterhalt und ZGA-Anspruch anhängig sind und bisher keine Entscheidungen bzw. Festlegungen erfolgten.
Es gibt seit 2008 lediglich ein Teil- u. Anerkennungsurteil, worin festgelegt wurde, dass nach Rechtskraft der Scheidung der Miteigentumsanteil meines Mannes vom gemeinsamen Wohneigentum mir übertragen werden soll.
Ich wohne mit meiner Tochter im gemeinsamen Wohneigentum, mein Mann zog 2004 aus und ich trage seit diesem Zeitpunkt auch alle anfallenden Kosten für das gemeinsame Wohneigentum allein.

Inzwischen sind 7 Jahre verstrichen ohne Klärung zum Unterhalt bzw. ZGA-Anspruch und jetzt bin ich finanziell nicht mehr in der Lage, die Kosten weiter zu tragen.
Seit 2008 erhalte ich EU-Rente und bin finanziell auf meine Tochter angewiesen.

Im Juli 2008 wurde zwar auch an das Gericht ein Schreiben gesendet, dass es nicht nachvollziehbar sei, weshalb nur Hinweis- und Auflagenbeschlüsse anstelle der dringend
gebotenen Beweisbeschlüsse gefasst werden, jedoch erfolgten bisher keine Entscheidungen.

Dazu kommt, dass eine Strafanzeige seit 2009 gegen meinen Mann läuft und die Akte zum ZGA-Anspruch beim Staatsanwalt liegt, aber auch im Trennungsunterhalt gibt es keinen Fortgang zu verzeichnen.

Kann das Teilurteil von 2008 aufgrund meiner finanziellen Notlage auch sofort vollstreckt werden oder sollte ich mich an den Europäischen Gerichtshof wenden?
Welche Möglichkeiten gibt es, um die Scheidung schnellstens herbeizuführen?

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.



Auftrag angenommen am 10.06.2011 11:34:27
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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