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Auftrag geschrieben am 28.01.2010 23:06:33

Schenkkreis

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommen
2006 bin ich im Rahmen eines Schenkkreises beschenkt worden. Leider habe ich zuvor selber viel Geld bei einem anderen Schenkkreis verloren.

Zum Ende des letzten Jahres haben sich nun, kurz vor der Verjährungsfrist, mehrere Personen schriftlich gemeldet und wollen das Geld mit Bezug auf ein Bundesgerichtshofurteil von 2005 zurückhaben. Sie haben einen Mahnbescheid bei Mahngericht beantragt.

Einen Mahnbescheid (von einer der Personen) habe ich bereits erhalten, allerdings mit dem Vermerk, dass er zum 15.01.2010 eingegangen ist.

Meine Fragen:
1) Ist die Forderung mit dem Mahnbescheid, der am 15.1.2010 eingegangen ist, verjährt (siehe Anhang)?
2) Die Forderung ist in der Höhe falsch und sie bezieht sich auf zahnärztliche Leistungen, was völliger Quatsch ist. Ist die Forderung damit unwirksam?
2) Hat die Beantragung des Mahnbescheids beim Mahngericht zum 31.12.2009 auf Dauer eine hemmende Wirkung für die Verjährung ?
3) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Personen so kurz vor Toresschluss noch die Forderung eintreiben können?
4) Die Personen in den Briefen beziehen sich auf die Unsittlichkeit der Veranstaltung Schenkkreis. Jedem war jedoch klar, auf was er sich einlässt. Man war ja nur ein paar Stufen im Vorraus. Kann die Personen wirklich alles zurückfordern?
5) Sollte man sich in jedem Fall einen Anwalt nehmen ?


Vielen Dank und Gruß


Auftrag angenommen am 28.01.2010 23:45:10
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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