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Auftrag geschrieben am 18.11.2008 11:47:27

Schenkung / Scheidung

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren, da mein Mann mich betrogen hat, werde ich die Scheidung einreichen. Wir haben eineigenes Haus mit Schulden und mein Mann hat vor kurzem von meinen Schwiegereltern ein schuldenfreies Haus im Nebenort geschenkt bekommen, damit im Falle einer Erbschaft die Erbschaftssteuer umgangen werden kann. Es ist eine Schenkungsurkunde vorhanden. Das Haus ist vermietet und die Miete steht meinen Schwiegereltern zu, da diese Nießbraucher auf das Haus sind (dies wurde auch im Schenkungsvertrag geregelt. Die Schwiegereltern sind Nießbraucher mit mindestens 10000 Euro jährlich auf die Mieteinnahmen des Hauses bis zu deren Ableben). Mein Ehemann wurde also in das Grundbuch als Besitzer eingetragen. In dem Schenkungsvertrag steht nichts davon, dass diese Schenkung als vorzeitiges Erbe anzusehen ist. Da wir gemeinsame Kinder haben, die nach der Trennung bei mir bleiben werden und ich nur teilzeitbeschäftigt bin, stelle ich mir nun die Frage, ob ich das finanziell überhaupt schaffe. Steht mir ein Teil des geschenkten Hauses zu? Falls ja, was muss ich beachten? Kann die Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn mein Mann u. meine Schwiegereltern erfahren, dass ich einen Teil des Hauses möchte? Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft und haben keinen Ehevertrag o.ä.. Falls ja, muss mein Mann mir den Betrag auszahlen, auch wenn er sich nicht fähig sieht, das Haus zu verkaufen? Eine weitere Frag: Steht mir Unterhalt zu, wenn ich monatlich nur 700 Euro in Teilzeit verdiene? Mein Mann verdient pro Monat 5250 EUR brutto, netto 3375 Euro. Die Kinder sind 9 u. 11 Jahre alt. Wieviel Unterhalt steht mir für die Kinder zu?


Auftrag angenommen am 18.11.2008 12:15:33
Rechtsanwältin Doreen Bastian
Wandsbeker Marktstraße 24 - 26, 22041 Hamburg, Tel: 040 / 79691494, Fax: 040 / 68268589
Gebührenrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Sozialversicherung
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