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Auftrag geschrieben am 24.10.2011 21:17:25

Schenkung an Geschwisterteil in späterem Erbe berücksichtigen

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Ich habe vor eineinhalb Jahren eine Geldschenkung von meinen Eltern erhalten. Diese Schenkung haben wir in einem formlosen Schreiben (ohne Mitwirken eines Notars) festgehalten, welches meine Eltern und ich unterschrieben haben. Das Schreiben hat die folgende Form:
„Ich, (Name, Geburtsdaten und Wohnort des Elternteils), bestätige meinem Sohn (Name, Geburtsdaten und Wohnort von mir) am (Datum) den Betrag von (Euro-Betrag) in Form einer Banküberweisung geschenkt zu haben.
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Elternteils
Ich, (Name, Geburtsdaten und Wohnort von mir), bestätige am (Datum) von (Name, Geburtsdaten und Wohnort vom Elternteil) den Betrag von (Euro-Betrag) erhalten zu haben.
Ort, Datum, Name und Unterschrift von mir"

Mein Bruder hat eine Kopie dieses Schreibens erhalten. Die Idee dieses Schreibens war Folgende: Im Erbfall sollte mein Bruder darauf verweisen können um – als Ausgleich für die an mich erfolgte Schenkung – auf einen entsprechend größeren Erbteil bestehen zu können. Nun möchten wir dieses Schreiben rechtlich korrekt machen, damit es für den gedachten Zweck „wasserdicht" ist. Insbesondere soll Folgendes gewährleistet sein: Im Erbfall soll mein Bruder Anspruch haben auf einen Ausgleich für die an mich erfolgte Schenkung. Und zwar soll der Geldbetrag dieses Ausgleichs zum Zeitpunkt des Erbfalls der Kaufkraft der an mich erfolgten Schenkung zum Zeitpunkt derselben entsprechen. Die Inflation soll also berücksichtigt werden.

Nun habe ich folgende Fragen:
1.Reicht das obige Schreiben für den beabsichtigten Zweck bereits aus? Ist dabei insbesondere eine Berücksichtigung der Inflation implizit angenommen?
2. Reicht es, wenn wir ein formloses Schreiben unterzeichnen? Müsste für die unanfechtbare Gültigkeit eines solchen Vertrages ein Notar eingeschaltet werden?
3. Wie muss der Text formuliert werden, damit daraus hervorgeht, dass – wie oben beschrieben – die Inflation berücksichtigt werden soll?


Auftrag angenommen am 24.10.2011 22:06:14
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
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