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Auftrag geschrieben am 04.02.2011 20:45:47

Schenkungen für Pflege

Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommen
Meine Mutter ist verstorben und ich habe sie 10 Jahre gepflegt Pflegestufe 2. Ich habe noch Geschwister die sich um meine Mutter nicht gekümmert haben.Es gibt kein Testament. Ich hatte Kontovollmacht und meine Mutter hat mir in den 10 JahrenJahre 15000 Euro geschenkt per Überweisung auf mein Konto.Auf den Überweisungen ist aber nichts vermerkt.
Meine Mutter hat 2009 folgendes Schrifstück verfass:
Ich ordne an Mein Sohn der mich pflegt,soll im Erbfall alle finanziellen Zuwendungen der letzten 10 Jahre behalten.
Es soll kein Ausgleich zwischen den Erben stattfinden.Ist das so ausreichend damit das Geld nicht zurück in die Erbmasse fällt?
MFG Zappe
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Auftrag angenommen am 04.02.2011 20:55:27
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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