Auftrag geschrieben am 04.02.2011 20:45:47
Schenkungen für Pflege
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenMeine Mutter hat 2009 folgendes Schrifstück verfass:
Ich ordne an Mein Sohn der mich pflegt,soll im Erbfall alle finanziellen Zuwendungen der letzten 10 Jahre behalten.
Es soll kein Ausgleich zwischen den Erben stattfinden.Ist das so ausreichend damit das Geld nicht zurück in die Erbmasse fällt?
MFG Zappe
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Auftrag angenommen am 04.02.2011 20:55:27
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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