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Auftrag geschrieben am 25.01.2011 11:51:58

Schönheitsreperatur bei Auszug

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
1.) 5/2004 wurde der Mietvertrag anbei mit Standard Schönheitsreperatur Klausel geschlossen. Dabei wurde auch explizit weiss streichen vereinbart "Der Mieter verpflichtet sich bei Auszug alle Räume weiss zu streichen und alle Bohrlöcher zu schliessen."

2.) Mitte Jan 2011 wurde die Wohnung besichtigt da der Mieter fristgerecht zum 31.1.2011 gekündigt hatte. Dabei wurden die Mängel anbei festgestellt. Der Mieter weigerte sich bei mündlicher Durchsprache der Abnahme die Schönheitsreperaturen auszuführen.

Frage:
Kann man die Kaution um die notwendigen Malerarbeiten kürzen ?


Auftrag angenommen am 25.01.2011 11:54:47
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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