Auftrag geschrieben am 25.01.2011 11:51:58
Schönheitsreperatur bei Auszug
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen2.) Mitte Jan 2011 wurde die Wohnung besichtigt da der Mieter fristgerecht zum 31.1.2011 gekündigt hatte. Dabei wurden die Mängel anbei festgestellt. Der Mieter weigerte sich bei mündlicher Durchsprache der Abnahme die Schönheitsreperaturen auszuführen.
Frage:
Kann man die Kaution um die notwendigen Malerarbeiten kürzen ?
Auftrag angenommen am 25.01.2011 11:54:47
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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