Auftrag geschrieben am 28.08.2010 13:57:48
Schornsteinfegerterror
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Status: angenommen- SF erzwingt eine Abnahme als Feuerstätte, was bei einem Kraftwerk mit Dieselmotor zu technisch völlig absurden Formalitäten führt. SF stellt "Mängel" fest, die gar nicht vorhanden sind. Eine unabhängige Überprüfung findet nicht statt.
- Im August 2008 läßt SF Gebühren pfänden, die bereits bezahlt wurden, Pfändung wird daher eingestellt.
- Ein Jahr später im Juli 2009 läßt SF dieselben Gebühren noch einmal pfänden, die irrtümlich bezahlt werden. Eine Rückforderung wird vom Amt abgelehnt. Eine unabhängige Überprüfung findet nicht statt. Eine Strafanzeige wegen Betrug wird eingestellt, da Forderung als berechtigt angesehen wird(?), da sie vom SF kommt. Der SF hat schließlich immer recht.
- Im Dezember 2008 dringt SF heimlich in unser Haus zum Kehren ein und fordert Rechnung plus Mahngebühr.
- SF läßt sich Termine nur noch gegen Extragebühr vom Amt erteilen, natürlich in der Woche während der Arbeitszeit.
- SF stellt für Kehrarbeiten nicht geleistete Arbeitsposten und mehr Geschosse in Rechnung als vorhanden sind. Widerspruch wird ignoriert, eine unabhängige Prüfung findet nicht statt, da SF immer recht hat.
- SF gibt für bar bezahlte Kehrgebühr kein Wechselgeld raus.
- April 2010 beauftrage ich einen freien Schornsteinfeger aus Polen. Forderung des Eignungsnachweises kommt im Juli und daher unerfüllbar vom Amt. Amt ordnet im August Zwangskehrung an.
- SF stellt aus reiner Schikane nicht näher aufgeführte "extra Arbeiten" in Rechnung, die nicht beauftragt wurden.
Das war eine sehr kurze Zusammenfassung, ich suche einen Anwalt, der gegen den Filz aus Amt und SF vorgehen, den Terror beenden und das falsch gepfändete Geld zurückbekommen kann.
Auftrag angenommen am 28.08.2010 15:43:21
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 390
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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