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Auftrag geschrieben am 19.12.2009 15:16:36

Schreiben für das Bauamt

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:

Wir haben das Bauamt mit folgendem Text angeschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir sie bitten, die diversen Objekte auf dem Grundstück unserer Nachbarn zu überprüfen.

Es handelt sich hier um ein Gartenhaus, Schuppen, Lagerflächen,
einen Anbau (Wintergarten) und um eine Überdachung am Haus.

Bitte prüfen Sie, ob diese Objekte den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, der Bebauungsplan dies gestattet und ob hierfür eine Genehmigung erforderlich ist bzw. vorliegt.

Als Beispiel sei der Schuppen für Kaminholz zu nennen, der ca. 1 m von unserer Grundstücksgrenze (Grenzabstand ?) errichtet wurde.

Hier handelt es sich um einen Schuppen der ca. 8 Meter lang und über 3 Meter hoch ist.

Um die Situation zu verdeutlichen, haben wir als Anlage einige Fotos hinzugefügt.

Wir bitten den Eingang dieser Nachricht zu bestätigen und um Rückantwort.

Als Antwort haben wir folgendes erhielten wir folgendes Schreiben
vom Bauamt erhalten:
Die baulichen Anlagen entsprechen den baurechtlichen und planungsrechtlichen Anforderungen.Aus Sicht der Bauprüfabteilung sind nachbarrechtliche Belange nicht berührt.Ein baurechtliches Einschreiten ist nicht erforderlich.

Mit dieser Antwort sind wir nicht einverstanden.

Wir benötigen nun ein Schreiben, welches wir an das Bauamt schicken können.

Folgende Punkte sollen erwähnt werden:

Wir sind der Meinung, dass noch nicht einmal eine Besichtigung vor Ort stattgefunden hat, sondern am "grünen Tisch" entschieden wurde.

Uns stellt sich die Frage ob derart viele Schuppen etc. nicht das Gesamtbild im Wohngebiet trüben, es würde ja bedeuten, dass jeder Nachbar ab sofort auch soviele Gebäude errichten kann.

Zur Zeit ist in unserem Wohngebiet höchstens ein "Gartenhaus"
pro Grundstück vorhanden.

Außerdem wollen wir eine genaue Erläuterung erhalten warum ein Schuppen für Kaminholz mit ca. 8 Meter länge und einer höhe von über 3 Metern ca. 90 cm an unserer Grundstücksgrenze errichtet werden darf.(Besteht hier eventuell nicht auch eine Brandgefahr?) Wie genau sind die Grenzabstände? Welche maximalen Maße für Schuppen, Nebegebäude sind gestattet um nicht genehmigungspflichtig zu sein?

Das Schreiben sollte natürlich dahingend wirken, das wir doch noch etwas beim Bauamt erreichen können.

Wir wohnen in Hamburg, hier ist die Hamburgerische Bauordnung
mitentscheidend.

Vielen Dank.












Auftrag angenommen am 19.12.2009 15:51:06
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
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