Auftrag geschrieben am 01.08.2010 20:17:41
Schriftverkehr mit Gläubigern zur Erlangung einer Einigung
Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Status: angenommenvor vier Jahren habe ich durch einen hohen Zahlungsausfall als Inhaber eines Einzelunternehmens einen erheblichen Schuldbetrag erwirtschaftet. Davon sind noch ca. 35000 € bei etwa 15 Gläubigern offen und durch Vollstreckungsbescheid tituliert (Schätzung, genaue Summe nach Sichtung der Unterlagen). Seitdem lebe ich am Existenzminimum und war geraume Zeit in psychischer Behandlung.
Ich habe nun durch meine Familie eine gewisse Summe (etwa 20% der Schuldsumme) zur Verfügung gestellt bekommen, um die seltenen, aber immer wiederkehrenden Pfändungsversuche ein für alle mal abzuwehren und eine Einigung mit den Gläubigern gegen Zahlung der prozentualen Schuldsumme zu erreichen, sodass mein psychisches Gleichgewicht wiederhergestellt werden kann.
Sollte eine Einigung nicht funktionieren, werde ich darauffolgend das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung angehen, was ich aber gern vermeiden will.
Ich möchte den Schriftverkehr des Einigungsversuches mit den Gläubigern über einen Anwalt abwickeln lassen, der dem Vorgang gleichsam beratend zur Seite steht.
Ich stelle alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Vielen Dank!
Auftrag angenommen am 01.08.2010 20:55:07
Rechtsanwältin Nele Trenner
Roelckestr. 24, 13086 Berlin, Tel: 030/81893843, Fax: 030/89648121
Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 88
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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