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Auftrag geschrieben am 29.09.2010 11:44:00

Schufaeintrag von Versandhaus

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vom Versandhaus H&M einen Negativen Schufaeintrag erhalten Anfang des Monats September.
Laut dem Inkassounternehmen Gothia wurde ein Merkmal (SZ)
bei der Schufa gespeichert.
Die Forderung wurde beglichen am 17.September 2010 noch in diesen Monat, und laut der Schufa aus einer Pressemitteilung (www.schufa.de/de/presse/aktuellepressemitteilungen/2007/070111.jsp) kann man den Schufaeintrag unter 1000€ löschen wenn noch im selben Monat das bezahlt ist, und wenn das keine titulierte Forderung ist.Und der Gläubiger muss den gezahlten Betrag melden der Schufa, aber das Inkassonunternehmen Gothia hat mir gesagt die müssen das nicht.
Ich selber habe ein Benutzerkonto bei der Schufa (meineschufa.de) und dort habe ich eine Rückfrage gestartet zwecks dieser Forderung das ich alles Beglichen habe, und den Hinweis mitgegeben aus der Pressemitteilung das unter 1000€ nicht titulierte Forderungen gelöscht werden, später dann habe ich eine Rückantwort erhalten, die bei der SCHUFA gespeicherten Merkmale unterliegen spezifischen Löschroutinen. In
den SCHUFA-Datenbestand durch unsere Vertragspartner eingemeldete Merkmale über
nichtvertragsgemäßes Verhalten sowie Salden zur Aktualisierung der Forderungshöhe bewahren
wir in der Regel für einen Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren auf, unabhängig
davon, ob zwischenzeitlich ein Zahlungsausgleich erfolgte. Vom Inkassounternehmen konnte die Schufa keine Antwort bekommen,ich schildere die andere Antwort der Schufa (Hierzu erfolgt unsererseits keine Rückfrage, da der mitteilende Vertragspartner in
aller Regel zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis über den weiteren Verlauf der Angelegenheit
hat. Insofern kann uns von dort keine Erledigung übermittelt werden).
Die Schufa bat mich ein Erledigungsschreiben zu Schicken aber dies habe ich nie Erhalten von dem Inkassounternehmen Gothia, deshalb habe ich selber was ausgedruckt das kann man machen über der Homepage der Gothia da hat man eine Übersicht der Forderungsakte wann alles beglichen worden ist etc.und der Schufa das geschickt. Jetzt warte ich auf eine Antwort der Schufa ich habe nochmal hingewiesen wegen dem Presseartikel.
Ich würde wissen Ihre Meinung und wie meine Chancen sind, was kann ich noch tun wegen diesen Schufaeintrag und besteht diese Regel von der Schufa unter 1000€ Schufaeinträge löschen?
Wie kann ich weiter Vorgehen???


Mit freundlichen Grüßen



Auftrag angenommen am 29.09.2010 11:47:12
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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