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Auftrag geschrieben am 17.05.2010 18:28:18

"Schuldanerkenntnis & Ratenzahlungsvereinbarung" mit falscher Forderungsaufstellung

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgender Fall:

Unsere GbR ist in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Anfang Maerz bestanden nur noch Forderungen von einem Glaeubiger (bekannte GmbH & Co. KG).
Mehrere Kontaktversuche zur Vereinbarung einer Ratenzahlung blieben leider erfolglos - keine Reaktion auf unsere Schreiben.
Nun bekamen wir Ende Maerz einen Bescheid vom Rechtsanwalt der Glaeubigerin. Wir boten wiederum Ratenzahlung an, der die Glaeubigerin wohl auch zustimmte.

Offene Hauptforderung zum Ende Maez: ca. EUR 5700, davon haben wir bereits bis heute EUR 2000 - wie in unserem Ratenzahlungsangebot vermerkt - getilgt.

Daraufhin wurde uns eine detaillierte Forderungsaufstellung vorgelegt inkl. einer zu unterzeichnenden "Schuldanerkenntnis & Ratenzahlungsvereinbarung".
Die Forderungsaufstellung enthielt Rechnungen, die bereits bei Bestellung mittels Kreditkartenzahlung beglichen wurden. Ausserdem sollten wir unser Recht auf Widersprucheinlegung abtreten, falls die Glaeubigerin sich doch entscheidet, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Wir teilten unsere Position der Gegenseite mit. Ausserdem baten wir um Reduzierung der veranschlagten ca. EUR 1050 an RA- und Einigungsgebuehr.

Nun erhielten wir wiederum ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Gegenseite mit Aufforderung zur Unterzeichnung einer "Schuldanerkenntnis & Ratenzahlungsvereinbarung", die weiterhin in der Forderungsaufstellung die Rechnung enthaelt, die nie Bestandteil der Forderung war, da bereits bei Bestellung per Kreditkarte bezahlt.
Weiterhin wird nun ein Betrag als Forderung angegeben, der zwar bereits die in der Forderungsaufstellung erwaehnten RA- und Einigungsgebuehr enthaelt, jedoch wird dann weiter unten in dem zu unterzeichnenden Dokument darauf hingewiesen, dass zusaetzlich zu diesem Betrag eine Einigungsgebuehr anfaellt, wobei der angebene Betrag wiederrum abweichend von dem in der Forderungsaufstellung ist - d.h. wir wuerden uns bei Unterzeichnung quasi verpflichten, die Anwaltsgebuehren der Gegenseite doppelt zu zahlen.
Das Schreiben des Anwalts endet mit: „Sollte das Original der Ratenzahlungsvereinbarung nicht bis spaetenstens xx.xx.2010 bei uns eingegangen sein, werden wir die berechtigte Forderung unserer Mandantin gerichtlich geltend machen."

Meine Frage: Sollten wir noch einmal versuchen, uns mit der Gegenseite guetig zu einigen, oder es auf ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid - Widerspruch - Klage durch die Glaeubigerin) ankommen lassen? Wir haben nun schon mehrmals die Ratenzahlung angeboten und immer darauf hingewiesen, dass wir die "Schuldanerkenntnis & Ratenzahlungsvereinbarung" in den dargebotenen Formen nicht unterzeichnen koennen.

Ausserdem: wir koennen auf keinen Fall die geforderten zusaetzlichen Gebuehren von EUR 1050 aufbringen - gibt es Moeglichkeiten, sich mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite auf eine Gebuehrenreduzierung zu einigen? - dieser ist bisher auch nicht darauf eingegangen.

Vielen Dank.



Auftrag angenommen am 17.05.2010 19:01:40
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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