Auftrag geschrieben am 21.06.2009 00:42:44
Sorge um den eigenen Sohn
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenIch mache mir nun große Sorgen um das Kind - gerade auch, weil bei dem anderen Kind ja schon einmal eine Situation eskaliert ist.
Die Ursache sehe ich in der Art wie die Mutter mit dem Kind umgeht. Aus meiner Sicht hat die Mutter bisher keine Gelegenheit ausgelassen, mich und vor allem meine neue Lebensgefährtin vor den Kindern und Dritten schlecht zu reden. Nachdem der jüngere Sohn die aus meiner Sicht erzwungene Entscheidung getroffen hat, bei ihr zu bleiben, hat Sie das Kind ohne meine Zustimmung in eine Nachmittagsbetreuung (offene Ganztagsschule) untergebracht und ihre Arbeitstage von 3 Tage die Woche auf 5 Tage die Woche angehoben. Anstelle sich intensiv mit dem Kind auseinanderzusetzen und sich ggf. von der Arbeit für einige Zeit freistellen zu lassen wird das Kind jetzt auch noch - ohne mich vorher davon zu informieren - von meiner Mutter betreut, zu der ich seit einer finanziellen Auseinandersetzung keinen Kontakt mehr habe. Hinzu kommt, dass meine Mutter bereits mehrfach die Enkel gegeneinander ausgespielt hat und Konflikte, die eher unter Erwachsenen zu regeln wären vor den Kindern austrägt - was im Falle des jüngeren Sohnes aber auch im Verhältnis des älteren Sohnes zu seiner Großmutter die Situation weiter eskalieren lässt.
Meine Frage ist nun: Was kann ich für das Kind tun? Ich fühle mich schlecht bei dem Gedanken nichts zu tun, weil ich wirklich Angst um das Kind habe. Ich bin davon überzeugt, dass die Mutter mit der Situation überfordert ist und nicht wirklich das Kindeswohl im Interesse hat. Auch wäre mir lieber, dass sich meine Mutter im Moment nicht in die Situation einmischt, weil sie die Situation gar nicht überblicken kann. Vom Jugendamt erwarte ich keine Hilfe, die haben schon bei der Eskalation mit dem älteren Sohn deutlich meine Darstellung in Zweifel gezogen ("eine Mutter schlägt doch ihre Kinder nicht ... das machen die Väter") bzw. bagatellisiert.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse.
Auftrag angenommen am 22.06.2009 14:34:13
Rechtsanwältin Susanne Sibylle Glahn
Bahnhofstrasse 116, 55296 Harxheim bei Mainz, Tel: 06138 - 981689, Fax: 06138 - 981690
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialhilferecht
Bewertungen: 33
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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