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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 25.01.2010 10:20:16

Spendenhotline gründen

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine kleine mittelständische Firma (EInzelunternehmen) mit dem Sitz in Baden Württemberg. Bedingt durch die schweren
Naturereignisse in den letzten Monaten und daraus resultierenden Elend möchten wir gerne helfen und würden gerne
Spenden hierfür sammeln.

Da wir im Besitz von Mehrwertnummern (0900) sind für Supportdienste etc. würde sich eine Spendenhotline natürlich anbieten.

Hierzu hätten wir einige Fragen die wir gerne geklärt hätten:

1) Ist es in Baden Württemberg (Landkreis Reutlingen) möglich als Einzelunternehmen Spenden zu sammeln und wenn ja was
für Bedingungen müßen erfüllt sein und was muss ich bei der Gemeinde beantragen?

2) Wir möchten unsere Spenden den Ereignissen anpassen (Haiti, Armut, Hochwasser….). Können wir diese trotzdem über eine
Mehrwertnummer laufen lassen? Den unsere Befürchtung ist, dass durch einen schnellen Wechsel zwischen den Themen sich
jemand beschweren könnte und sich betrogen fühlt.

3) Wir möchten Flyer zu aktuellen Ereignissen drucken lassen und dies zu unserer Geschäftspost zufügen und auch gerne
einzelne Fyler in Briefkästen verteilen. Ist dies gesetzlich unbedenklich?

4) Wir sehen immer wieder gerade im TV / Zeitschriften Spendenaufrufe wo das "Elend" der Betroffenen vorgehoben wir in
Bildern (Verletzte /Hungernde…….): Laut einer Mitarbeiterin von uns sei aber gerade das nicht erlaubt. Bewusst bei Werbung
Mitleid zu erwecken um einen Spendendruck auszuüben. Ist dies richtig? Was ist rechtlich korrekt?

5) Wie müßen die Flyer aussehen/ was darf oder muss draufstehen damit auf der gesetzlich rechtlichen Seite sind?
Was muss auf dem Flyern im Impressum stehen? Oder reicht es hier wie bei einer Mehrwertnummer : 5 € pro Anruf
Mobilfunk deutlich höher?

6) Sowohl die Mehrwertnummer als auch Flyer etc. kosten natürlich schon Geld in der Herstellung. Wir wollen bewusst helfen
können aber natürlich auf Dauer die gesamten Kosten nicht selber tragen. Wieviel in % der Spendeneinnahmen darf für die
Unkostendeckung genutzt werden?

7) Unser Anbieter der Mehrwertnummer würde bei einem Spendenpreis von 1,99 Euro pro Anruf hiervon 35 Cent einbehalten.
So das bei uns nur 1,64 Euro je Spendenanruf ankommen würde. Gelten diese 35 Cent bereits zu Punkt 5 ? Oder ist dies
unabhängig?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 25.01.2010 11:16:59
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 557


Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie sollten Ihren Einsatz deutlich (mindestens auf EUR 350,00) erhöhen, um der Bedeutung der Sache gerecht zu werden.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth


Auftrag angenommen am 25.01.2010 12:41:07
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 268

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