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Auftrag geschrieben am 31.05.2010 15:59:35

Sperre im Casino / aufheben / Schreiben

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommen
Hallo!
vor knapp 3 Jahren habe ich mich im Casino selber sperren lassen. Ich hatte einen etwas größeren Gewinn und ich wollte nicht in Versuchung kommen, dieses Geld wieder zu verspielen.

Ich möchte nun wieder gerne in deutschen Casinos zocken.

Das Casino verlangt jedoch, dass ich zu einem Anwalt oder Notar gehe, der erklärt, meine finanziellen Verhältnisse sind geordnet und durch das Spielen im Casinos entstehen keine finanzielle Gefahr für mich oder andere.

Ich bräuchte also nur ein Schriftstück mit diesem o.g. Satz mit meinen Daten.

Für die Glaubhaftmachung meiner ordentlichen finanziellen Verhältnisse kann ich dem Anwalt gerne Gehaltsabrechnungen zu senden. Auch kann ich meine Schufaauskunft bereitstellen, die entweder von mir oder auch von der Schufa direkt an den Anwalt gesendet werden kann.

Bei den Gehaltsabrechnungen ist ersichtlich, dass keine Pfändung vorliegt. Bei der Schufa ist ersichtlich, dass ich keine eidestattliche Versicherung abgegeben habe, Kredite getilgt habe, 1 Kredit am Laufen habe, usw. Ich habe einen Score von ~98%. Ob das gut ist, ist mir nicht bekannt.

Wenn ein Anwalt mit den o.g. Daten in der Lage ist, dem Casino das gewünschte Schreiben zu schicken, wäre ich hocherfreut.

Falls es möglich sein sollte, wäre ich natürlich in der Lage, ein Schreiben zu senden, wo ich dem Anwalt auch erklären, dass meine Angaben wahr sind, meine finanziellen Verhältnisse geordnet sind, usw., und ich von Klagen, gleich welcher Art, die aufgrund des Mandats entstehen könnten, rechtsverbindlich absehe.

Das Casino teilte nämlich mit, dass bereits einige, die sich selber gesperrt haben, und sich entsperren ließen, das Casino daraufhin erfolgreich verklagt haben. Da dem so ist, möchte das Casino quasi eine "Haftung" auf einen Anwalt oder Notar übertragen.

Dass mein "Fall" ganz anders gelegt ist, ist dem Casino offenbar völlig egal.

Falls der Anwalt Rückfragen oder Unklarheiten hat, bitte ich darum, bevor der Auftrag angenommen wird, diese mit mir zu klären.


Auftrag angenommen am 31.05.2010 16:05:39

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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