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Auftrag geschrieben am 23.01.2010 09:22:30

Spiegel abgerissen und Gartentor eingetreten.zu erwartendes Strafmaß?

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommen
Hallo, ich habe einen Spiegel welcher an einer Terasse hing abgebrochen, zumindest das komplette Empfangsteil,inkl LNB.Dazu habe ich vorher ein Tor, welches dem abgrenzen des Grundstücks diente eingetreten.Nun geht es darum, die Mieter aus der Wohnung, haben gegen mich Anzeige gestellt, weil diese es irgendwie rausbekommen haben.Zumindest einen Zeugen haben der dies gesehen haben will.
Mich interessiert welches Strafmaß für solche Dinge so in etwa geben kann. Also ich bin vorbestraft, nehme ich mal an, ich habe 2002 Betrug und 2006 Betrug begangen. Hierzu ist anzumerken, das in beiden Fällen die Strafen bzw entstandene Schäden beglichen wurden.zu 2002 musste ich die Schäden in 5-stelliger Höhe begleichen zudem 2 Jahre Bewährung, und zu der Sache von 2006 war der Schaden 150 ebenso beglichen zudem eine Geldstrafe von 2000.
Können Sie mir weiterhelfen??Ich selbst bin 26, Vater eines Sohnes, abgeschl Ausbildung, derzeit in Elternzeit.


Auftrag angenommen am 23.01.2010 09:38:22
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Taunustr. 10, 63067 Offenbach, Tel: 06985003383, Fax: 032128500333
Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht
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