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Auftrag geschrieben am 14.11.2010 16:52:20

Staatshaftung und Amtshaftung

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen
Alttäter bzw. Amtspersonen vollführen Willkür; mitunter alte Sachen, die über 18 Jahre vergangen, werden genutzt; dass unter anderem Delikte nicht bearbeitet werden; Strafanzeigen verweigert; mein Sohn Opfer wurde und diese Amtspersonen stets Stalking, Datenmissbrauch, Sachbeschädigungen durchführen, da sie scheinbar ungreifbar sind. Der letzte Anwalt teilte mit, das Land NRW zu verklagen auf sämtliches was möglich ware, weil Unrecht, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Grundrechtsverletzungen lösen Schadensersatzansrpüche aus. Leider lässt sich hier in der Nähe kein Anwalt finden, ich habe diverse Anfragen getätigt nicht mals eine Rückmeldung, daher wäre es ganz hilfreich, wenn der Anwalt nicht aus dem Kreis Minden bis Kreis Bielefeld stammt, der dieses Mandat führen würde. Abwicklung über Prozesskostenhilfe erwünscht, da ich selber ALG-II beantragen musste ,da Delikte einfach nicht bearbeitet werden. Sozusagen Strafvereitelung im Amt, die ebenso stattfindet.

-- Einsatz geändert am 14.11.2010 18:45:18
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 14.11.2010 17:15:49
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335


Sie müssten bitte eine ungefähre Schadenshöhe angeben, damit eingeschätzt werden kann, ob der Auftrag angenommen werden kann.

Das Stellen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe erfordert eine umfangreiche rechtliche Prüfung und das Verfassen einer vollständigen Klageschrift. Diese Tätigkeit muss von Ihnen vergütet werden, wobei ich annehme, dass die hier angebotenen 50 EUR (brutto) nicht ausreichen werden.

Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 14.11.2010 17:50:51

Aus der Anfrage geht doch hervor, dass ich ALG-II beantragen musste und mein Sohn personengeschädigt wurde, da finde ich Antworten, wie mit 50,00 Euro reichen nicht bei PKH nicht gerade zutreffend.
Als Anwalt müsste man doch wissen, wie hoch Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Grundrechtsverletzungen beziffert werden können sowie Verleumdungen.
Daher nach Möglichkeit ein Anwalt, der wirklich gezielte Fragen stellt.
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 14.11.2010 18:48:01

Es geht hier um vorsätzliche Amtsmissbrauch in NRW; da wäre sicherlich ein Anwalt nicht aus NRW geeignet, aber das kann jeder Anwalt selber nur wissen, inwiefern er bereit ist, gegen das Land NRW vorzugehen, um mein Mandat tatsächlich zu führen. Herzlichen Dank. Bezgl. Werte geht es um Millionenwerte, die geschädigt wurden, weil Delikte nicht bearbeitet werden.
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 14.11.2010 19:26:07

Hintergrund: eine Amtsperson aus Herford-Bielefeld betreibt seit Jahren Stalking, Datenmissbrauch, und diese schmiert sozusagen mit den Amtsträgern, sodass Delikte, die in der Tat geschehen, nicht bearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft ist sehr bemüht, diese schicken wenigstens Aktenzeichen nun, das heißt, dass diese wenigstens ein wenig die Delikte sich anschauen. Jedoch der Grundstein liegt in den Amtspersonen, die aus Neidgründen wiederholt neue Täter beauftragen, Sachschäden zu verüben und diese scheinbar durch ihre Machtposition nicht zu stürzen sind. Daher hatte der Voranwalt Mitteilung gegeben, das Land NRW zu verklagen.


Auftrag angenommen am 15.11.2010 17:15:15
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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