Auftrag geschrieben am 20.04.2010 14:18:58
Steuern
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Status: angenommenIch habe in meiner Steuererklärung einen Fehler gemacht, indem ich einen Vorschuss und eine Einnahmequittung vergessen habe als selbstständiger (ca 6000euro einnahmen insgesamt- das hätte zur Folge gehabt, dass ich 1800-3000€ Steuer nachzahlen müsste - wenn ich das vorab nicht melde und das fliegt in einer Betriebsprüfung auf, würde ich neben der Steuernachzahlung mit einer Geldstrafe rechnen müssen, oder ist der Betrag für eine STrafe zu gering und ich kann es drauf ankommen lassen?
Es ist meine erste Steuererklärung gewesen...
-
Ab welcher Steuernachzahlung kann man wirklich mit der ersten Geldstrafe rechnen und ist jede Steuernachzahlung mit einer Strafe verbunden?
Vielen dank
Auftrag angenommen am 20.04.2010 14:39:47
Rechtsanwältin Mariana Stötzer-Werner
Gartenstr. 112, 99947 Wiegleben, Tel: 036038920799, Fax: 036038920798
Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 27
Gartenstr. 112, 99947 Wiegleben, Tel: 036038920799, Fax: 036038920798
Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 27
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Stötzer-Werner direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

