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Auftrag geschrieben am 21.10.2010 16:49:42

Steuerschuld-Verjährung-Verzinsung

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Status: angenommen
Mein Neffe war selbständiger Grafiker und Fotograf. Im Jahr 1998 wurde er im Zusammenhang mit der Trennung von seiner Frau sehr krank und musste seine Arbeit (seinen Betrieb) aufgeben. Die Betriebsauflösung wurde so durchgeführt, dass keinerlei Schulden mehr vorhanden waren, aber es blieb auch kein Vermögen übrig.
Nach der Betriebsaufgabe hat das Finanzamt eine Betriebsprüfung durchgeführt. Dabei wurden Mietkosten für seine Arbeitsräume nicht als Betriebsausgabe anerkannt, da die Mietkosten nicht überwiesen wurden, sondern vom Eigentümer (naher Verwandter) gestundet waren. Das ergab Einkommensteuer-Nachzahlungen für die Jahre 1991 bis 1995.
Die Festsetzung der Steuerschuld (Steuerbescheid) erfolgte am 28.12.1998 mit Fälligkeit 01.02.1999. Ein Pfändungsversuch am 24.02.2000 scheiterte.
Das Finanzamt hat sich dann bis zum 05.12.2005, also ein paar Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist, nicht mehr gemeldet. Am 5.12.2005 wurde vom Finanzamt die Aufteilung der Gesamtschuld nach § 268 AO mit Zahlungsaufforderung auf Antrag der ehemaligen Ehefrau durchgeführt.
Dann war wieder „Funkstille" keine Mahnung nichts bis zur jetzigen Vollstreckungsankündigung (22.09.10), also wieder kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist.
Der Gesundheitszustand meines Neffen hat sich in diesen Jahren weiter verschlechtert, er ist immer noch arbeitsunfähig und seine Mutter bestreitet seinen Lebensunterhalt. Er wohnt zur Zeit in Spanien. Staatliche Transferleistungen hat er weder beantragt noch bekommen. Eine Pfändung wäre auch heute und vermutlich auch künftig erfolglos.
Nun meine Fragen:
Was ist zu tun? Was kann passieren? Kann er ohne Probleme auch wieder in Deutschland leben? Muss er bis an sein Ende mit dieser Last leben? Kann das Finanzamt immer wieder 5 Jahre auf bessere Zeiten warten und ohne an die Schuld zu erinnern die Forderung durch Zinsen ect. verdoppeln? Könnte man vielleicht beim Finanzamt erreichen, dass wenigstens die Zinsen erlassen werden, wenn seine Mutter die Steuerschuld bezahlt, da ja ohne ihre Mitwirkung keine Aussicht besteht, die Steuerschuld zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Klara Hoell



Auftrag angenommen am 21.10.2010 17:03:52
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
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