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Auftrag geschrieben am 15.01.2010 14:41:31

Stiftung, Pflichtteil

Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Eltern haben nach dem Krieg ein Geschäftshaus (Fleischereibetrieb, Pension, Restaurant) im Norden Deutschlands gebaut. Nach dem Gleichberechtigungsgesetz 1957 hat meine Mutter einen Gütertrennungsvertrag unterschrieben, was meinem Vater angesichts seiner Selbstständigkeit ratsam erschien.

Leider ging die Ehe meiner Eltern wegen andauernder Affären unseres Vaters und leider auch gewalttätigen Auseinandersetzungen 1980 auseinander. Weil das Haus und sämtliche Konten sowie Autos auf den Namen meines Vater liefen, stand meine Mutter nach der Scheidung mittellos da. Sie war bis zu ihrem Ableben (1992) auf finanzielle Unterstützung ihrer Kinder angewiesen.

Nun komme ich zum aktuellen Problem. Meine Schwester hat erfahren, dass unser Vater das Haus vor ca. 2 Jahren einer bestehenden Stiftung überschrieben hat. Dies ist auch im Grundbuch eingetragen. Allerdings hat er wohl noch immer ein gewisses Einkommen aus dem Haus, das im Laufe der Zeit so umgebaut wurde, dass ca. 8 Wohnungen entstanden, die vermietet sind.

Es soll ein Testament bestehen, das verfügt, dass sein „Vermögen“ (Bankkonto) seine Kinder erben sollen. Darin wird seiner Lebensgefährtin ein Wohnrecht auf Lebenszeit in seiner jetzigen Wohnung im selben Haus eingeräumt. Diese Lebensgefährtin bewohnt zur Zeit eine seiner Wohnungen, pflegt ihn und hat alle Kontovollmachten sowie eine Verfügung, dass nur sie im Krankheitsfall meines Vaters Entscheidungen für ihn treffen darf. Inzwischen darf meine Schwester nur noch nach vorheriger Anmeldung bei besagter Lebensgefährtin das Haus betreten. Einen Schlüssel musste sie schon vor langer Zeit abgeben. Auch ist unser Vater telefonisch nicht mehr zu erreichen.

Mit nunmehr 92 Jahren ist er allerdings nur noch ca. 3 Stunden täglich geistig so fit, dass er einem Gespräch folgen kann.

Ich hätte nun gerne gewusst, ob wir Kinder ein Anrecht auf den Pflichtteil des Hauses haben. Uns ist völlig klar, dass das ‚Vermögen’ unseres Vaters, sein Bankkonto, von seiner Lebensgefährtin in der Zwischenzeit geplündert wird. (Zum Beispiel möchte sie jetzt zum besseren Transport einen fabrikneuen Mercedes kaufen und unser Vater sprach vor kurzem von Unstimmigkeiten in den Bankkonten.)



Auftrag angenommen am 15.01.2010 15:02:03
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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