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Auftrag geschrieben am 11.09.2011 20:23:56

Stornierung einer Hostelresrevierung

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Guten Tag,

am 29.06.2011 habe ich per Internetreservierung ein Zimmer im Hostel *****, 44787 Bochum für den Zeitraum 16.07.2207.2011 reserviert.
Am 14.07. um 09:50 Uhr habe ich per Mail die Reservierung storniert.
Am 15.09.2011 bekam ich um 08:39 Uhr per MAil Antwort.

Sehr geehrte Frau *****,
gern stornieren wir die Reservierung.
Leider ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich.
Sie könnnen dazu gern unsere AGB lesen.
Wir werden Ihnen die Rechnung zu kommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen

*****

Daraufhin antwortetet ich:

Guten Tag Frau *****,

danke für Ihre Rückmeldung.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie evtl. noch an eine Gast mein vorgesehenes Zimmer vermieten können und würde Sie daher bitten erst einmal von einer Rechnung abzusehen.
Vielleicht können Sie das Zimmer ja weiter vermitteln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Viele Grüße nach Bochum,
*****

Ich hörte nichts mehr und erhielt eine Rechnung.
Da ich für mehrere Wochen nicht zu Hause war ist mir auch leider die 1.Erinnerung von Euro 191,20 untergangen.
Am 31.082011 erhielt ich ein Schreiben von einem Anwalt
(Torsten Dirk Hübner, Theresienstraße 14, 01097 Dresden) mit der Aufforderung bis zum 15.09.2011 den Betrag von Euro 226,59 zu begleichen.

Ich finde diese Umgansform nicht korrekt und Frage mich, ob es rechtens ist bei einer Internetbuchung keine kostenfreie Stornierungsmöglichleit zuhaben.

Bitte nehmen Sie mit dem Anwalt Kontakt auf, dass er und seine Mandantin von einer Klage absehen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
*****







Auftrag angenommen am 11.09.2011 20:54:52
Rechtsanwalt Alexander Otterbach
Günterstalstraße 72, 79100 Freiburg, Tel: 07611506950, Fax: 076115069519
Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 36

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