Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 02.07.2011 12:36:32

Strafvollstreckung / Ratenzahlung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 80,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Strafvollstreckung und sollte Raten bezahlen, leider ich habe ich die Unterlagen dafür nicht zugestellt bekommen und erst jetzt erhalten mit dem Urteil und gleichzeitig, dass meine Ratenzahlung aufgehoben wurde.

Ich wohne im Ausland.

Kann ich die Ratenzahlung wieder einsetzten? Ich habe die erste Rate direkt nach erhalt des Briefs sofort gezahlt.

Können Sie bitte mit dem Gericht sprechen, so dass ich doch in Raten zahlen kann.


Auftrag angenommen am 02.07.2011 12:56:04
Rechtsanwalt Kerem E. Türker
Turmstraße 35 A, 10551 Berlin, Tel: 030/68320817, Fax: 030/52136963
Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 52

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie