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Auftrag geschrieben am 03.02.2010 14:02:13

Studentenunterhalt, Studiengebühren, Semestergebühren

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Wer zahlt in meinem Falle was?
Studentenunterhalt, Studiengebühren, Semestergebühren.
Wir sind Geschieden und unsere Tochter (21 Jahre) war immer auf der Schule und Studiert jetzt in NRW.Meine Ex-Frau lebt in Holland bei ihrem Lebenspartner,und hat kein Einkommen.
Ich lebe in Bayern,bin Beamter und habe ca. 2000,00 Euro Netto im Monat.Momentan zahle ich im Monat an die Tochter 640,00 Euro Unterhalt + 30,00 Euro Krankenversicherung.Dann jeweils noch 500,00 Euro für Semestergebühren.Braucht meine Ex- Frau für`s Studium der Tochter nicht`s Zahlen? Ist es so einfach zu sagen "Ich verdiene nicht`s dann Zahl ich auch nicht`s" ?Muss unsere Tochter nicht beide Elternteile zur Zahlung auffordern?
Als Mann würde ich hier sicherlich Probleme bekommen.

WER wird denn nach heutigem Gesetz wie herangezogen?

MFG


Auftrag angenommen am 03.02.2010 14:28:07
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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