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Auftrag geschrieben am 27.07.2010 09:08:43

Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Status: angenommen
Hallo,

ich betreibe eine kleine Internetagentur und biete u.a. Webhosting (Server steht bei einem Drittanbieter) für meine Kunden an. Kürzlich habe ich dafür AGB verfasst und auch auf Rechtssicherheit prüfen lassen. Nun möchte ein Kunde eine Zusatzvereinbarung bezüglich des Datenschutzes (Technisch-Organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit). Dafür soll ich entsprechend der Punkte der Anlage §9 BDSG meine konkreten Maßnahmen protokollieren. Damit tue ich mir schwer

Meine Fragen:
Ist dieses Prozedere sinnvoll/zulässig/nötig?
Was trage ich am besten ein? Welche Maßnahmen sollten da stehen?

Anbei finden Sie die Aufforderung des Kunden sowie meine AGB.

Danke für Hilfe


Auftrag angenommen am 27.07.2010 10:33:00
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
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