Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 03.05.2010 09:21:36

Teilweise Überprüfung von Pflegeheimvertrag

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Status: angenommen
Meine Mutter wohnt seit Juli 2009 in einem Altenpflegeheim. Sie hat Pflegestufe II und bezieht Leistungen der Pflegeversicherung nach § 43 SGB XI. Ich vertrete sie als ihr Bevollmächtigter.

Ab 1. Mai 2010 unterliegen auch Altverträge dem neuen WBVG statt den nun wegfallenden Teilen des HeimG. Die Heimleitung hat mir deshalb vor einigen Tagen einen geänderten Heimvertrag mit der Bitte um Unterschrift zugesandt. Ich möchte die Änderungen im neuen Vertrag sicherheitshalber rechtlich überprüfen lassen.

Die Prüfung soll nur folgende Teile des Heimvertrages umfassen: Möglichkeiten des Heimes zur Erhöhung des monatlichen Entgelts und zur Kündigung des Vertrages.

Der beauftragte Anwalt soll im einzelnen folgendes erledigen:

(1) Überprüfung des neuen Vertrages in den beiden vorgenannten Punkten hinsichtlich Zulässigkeit, bedenklicher Klauseln und eventueller Verschlechterungen der Bedingungen für meine Mutter.

(2) Beratung zu der Frage, unter welchen Bedingungen und mit welchem Verfahrensweg das Heim ein höheres Entgelt verlangen oder kündigen könnte. Die Vereinbarung generell höherer Pflegesätze zwischen Heim und Pflegeversicherung, auf die man sowieso keinen Einfluß hat, ist damit nicht gemeint. Insbesondere: ist das Heim bei meiner Mutter, die Leistungen der Pflegeversicherung erhält, auf das Verfahren nach § 87a Abs. 2 SGB XI (Aufforderung zur Beantragung einer höheren Pflegestufe bei der Pflegekasse usw.) beschränkt, oder könnte auf anderen Wegen mehr Geld verlangt oder möglicherweise sogar gekündigt werden? Falls eine solche Aufforderung zur Antragstellung erfolgt: wie ausführlich muß das Heim die seiner Meinung nach vorliegende höhere Pflegestufe begründen?

Alter und neuer Vertrag, Anschreiben des Heimes und einige zusätzliche Erläuterungen sind als pdf-Dateien angefügt. Im neuen Vertrag sind die wichtigen Änderungen und hier wesentlichen Passagen bereits von mir markiert, so daß kein zeitaufwendiger Textvergleich durchgeführt werden muß.


Auftrag angenommen am 03.05.2010 13:20:18
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung:
Schnelle und hilfreiche Analyse des Vertrages, Nachfrage präzise beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und bedanke mich.



Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.