Auftrag geschrieben am 19.01.2012 15:04:36
Testament, Pflichtteil etc.
Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenEs gibt 3 Kinder wobei bei der neuen Vermögenssituation 1 Kind nichts bekommt.
Frage:
1. Wie lange und wie hoch bleibt der Pflichtanteil eines Kindes bestehen und kann dieser eingefordert werden von wem?
2. Werden Erb-vorwegnahmen in Bargeld oder Immobielien bei den einzelnen Kindern mit Berücksichtig und wie lange zurück in der Zeit?
3. Wie Hoch ist der Pflichtanteil von Kindern und Großkindern?
Auftrag angenommen am 19.01.2012 15:26:57
Rechtsanwältin Judith Hiller
Koburger Straße 87, 04416 Markkleeberg, Tel: 0341/35129340, Fax: 0341/35129340
Erbrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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