Auftrag geschrieben am 03.08.2011 14:23:01
Transportschaden
Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenEs wurde ein neues Sofa versendet, hierbei ist ein Versandschaden durch die Spedition entstanden. Es handelt sich um ein Massiv Holz Sofa, aus einem Block. Eines der Beine ist gebrochen, der Schaden kann eindeutig nur durch unsachgemässen Transport entstanden sein. Das Sofa muss mit voller Wucht auf eines der Beine geworfen worden sein, hierdurch ist der Schaden entstanden. Die Spedition weigert sich den Schaden zu übernehmen und verweist auf die AGBs und Allgemeinen Transportbestimmungen. Als Versandoption wurde "Sperrgut" gewählt, hierzu die Definition der Spedition: "Als Sperrgut gelten Sendungen, die nicht in quaderförmiger Kartonage verpackt sind, z.B. runde, unebene, mit Kartonage umwickelte Sendungen." Mehrkosten zum Normalversand 50 Euro. Zusätzlich wurde eine Versicherungsoption Güterklasse II abgeschlossen. Hierzu in den AGBs: "Besonders bruch- und diebstahlgefährdete Güter, Waren, die sich nicht in der Originalverpackung des Herstellers befinden und nicht die vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Original-Transportsicherungen aufweisen", Mehrkosten zur Normalversicherung 8 Euro. Das Sofa war nicht quaderförmig verpackt, aber nachweislich ausreichend geschützt, durch Klebefolien, Luftpolsterfolie sowie starken Umkarton ( komplett umpackt, inklusive Beinen ). Widerspruch wurde meinerseits bereits eingelegt. In den AGBs gibt es nur einen Satz zu meiner gewählten Versandoption: " Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung der zu versendenden Ware beim Transport ausgeschlossen ist; ebenso, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist." Ich möchte nun rechtlich gegen die Verweigerung der Schadenszahlung vorgehen, natürlich unter vorheriger Abwägung der Chancen in diesem Fall. Zusätzlich zum Sach-Schaden ( Wiederbeschaffungswert 500 Euro ) , habe ich natürlich die Transportkosten ( 100 Euro ), die ich dem Käufer zuzgl. des Kaufpreis rückerstatten musste. Besteht hier die Verpflichtung der Spedition, im Schadensfall, mir auch diese gutzuschreiben ? Ich habe ja bereits Widerspruch gegen die Nichtzahlung eingelegt, die Antwort der Spedition nach meinem Widerspruch entsprach im Kern natürlich dem Ursprungsschreiben, dass die Spedition nicht für den Schaden haftet. Ich habe angekündigt, dass ein Rechtsanwalt von mir zur Klärung eingesetzt wird, können diese Kosten von mir ebenfalls in Rechnung gestellt werden ? MfG, Growe
