Auftrag geschrieben am 04.06.2011 18:33:55
Trennung eheähnliche Lebensgemeinschaft
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenWir haben beide verdient und dieses Geld ist auf sein Konto gegangen, ich habe mein Geld jeden Monat von meinem Konto auf sein Konto überwiesen.
1. Es war immer die Rede von "alles gehört uns und es ist unser gemeinsames Geld" jetzt sagt er, er habe in den 3 Jahren 13.000 Euro mehr verdient und rechnet sich diese an. Ist das sein Recht?
2. Alles was jeder vorher hatte gehört ihm auch und was an "Sondereinnahmen" neben dem Gehalt von jedem eingebracht wurde gehört auch weiter jeden obwohl dieses Geld verlebt wurde. Zb. Geldzuwendung der Familien, Mieteinnahmen usw.
Es wurde eine Gegenrechnung aufgestellt - Sondereinnahmen gegen Sonderausgaben (Dinge die kein tägliches Leben waren zb. Anwaltskosten für Scheidungen von früher). Am Ende dieser Aufstellung kam dann eine Summe raus, die ich ihm zahlen muss. Er hatte diese Summe vorher schon genau im Kopf und hat solange gerechnet bis diese Summe rauskam. Ich habe dann irgendwann ein Schriftstück aufgesetz, das ich ihm die Summe schulde, er mir dieses Geld zinsfrei leiht und es frühstens 2016 zurückgezahlt werden muss. Ich habe nur das aufgesetzt was er angeboten hat und davon haben wir jeder eine Kopie. Jetzt sagt er, dass er das Geld sofort bräuchte und das der "Schuldschein" nicht rechtskräftig wäre, da er nicht unterschrieben hat, nur ich habe unterschrieben.
Ist das alles richtig oder falsch?
3. Ich habe auch bei Beginn unserer Beziehung schon ein Haus besessen, wollte es damals aus finanziellen Gründen verkaufen. Da aber feststand das ich zu ihm ziehen sollte, war er immer der Auffassung, dass ich das Haus behalten muss, da ich im Falle einer Trennung dann immer noch mein Haus hätte. Dann hat er viel Arbeitsleistung in mein Haus gesteckt und auch Geld um es wirklich fertigzustellen, da es damals noch im Bauendstadium war um es danach zu vermieten. Gebeten habe ich ihn nie darum, denn ich wollte es verkaufen aber es ist halt doch so gekommen wie er es wollte. Im letzten Jahr hat er nochmal eine große Aktion hier gestartet wegen der es viel Streit gab, da ich die von ihm angebauten Gegenstände nicht haben wollte, da sie für ein Mietshaus völlig überflüssig waren. Doch er hat sich durchgesetzt und nun soll ich ihm viele Tausende Euros zahlen, da ich es ja behalte (kann es ja nicht wieder abbauen). In all den Jahren sind allerdings von meiner Familie nochmal viele tausend Euro in die Kosten für die Arbeiten an diesem Haus gegangen, so dass sich die Beträge Einnahmen und Ausgaben decken, aber es geht um seine Arbeitsleistung. Auch rechnet er mir jedes Schuttwegfahren vor, was wir ja allerdings von unserem gemeinsamen Geld bezahlt haben.
Was muss ich ihm wirklich erstatten? Auch Leistungen die ich gar nicht wollte? Wird meine Arbeitsleistung in seinem Haus (handwerklich wie auch im Büro für Steuer usw.) auch angerechnet? Gilt der Schuldschein oder kann er das Geld sofort verlangen?
Am liebsten wäre ihm eine Sicherheit in Form einer Eintragung im Grundbuch, was ich aber nicht möchte.
Er soll ja bekommen was ihm zusteht, nur was steht ihm wirklich zu!
Weiterhin hat er alle Ausgaben in der letzten Zeit (Schuhe usw) mir vorgerechnet, obwohl es von unserem gemeinsamen Geld bezahlt wurde wie er es immer nannte und wie es 3 Jahre gehandhabt wurde.
MFG
Auftrag angenommen am 04.06.2011 19:04:59
Rechtsanwältin Claudia Bertram
Von-Ketteler-Str. 1C, 31137 Hildesheim, Tel: 05121/41977 oder 0177/3300856, Fax: 05121/605654
Familienrecht, Pferderecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verkehrsrecht
Bewertungen: 33
Von-Ketteler-Str. 1C, 31137 Hildesheim, Tel: 05121/41977 oder 0177/3300856, Fax: 05121/605654
Familienrecht, Pferderecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verkehrsrecht
Bewertungen: 33
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Bertram direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

