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Auftrag geschrieben am 26.12.2011 14:46:52

Trennungsjahr Unterhalt und Gütertrennung sowie Anrechnung bei Ehevertrag

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 80,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich von meinem Ehepartner getrennt. Es besteht ein Ehevertrag mit Gütertrennung und generellem Ausschluss von Unterhalt solange die Ehe kinderlos bleibt. Mein Partner ging bis Mitte letzten Jahres immer arbeiten und unterbrach für eine berufliche Weiterbildung, die bis Anfang 2012 gehen sollte, diese Erwerbstätigkeit in beiderseitigem Einverständnis. Nach seiner Fortbildung sollte meine berufliche Weiterbildung erfolgen und mein Partner wieder arbeiten. Da er die Weiterbildung nicht abgeschlossen hat, aber einen weiteren Versuch aufnehmen möchte, möchte ich nun gerne erfahren, ob ich im Trennungsjahr unterhaltspflichtig bin und falls ja in welcher Höhe (können Versicherung für Auto, Zins und Tilgung für Eigentumswohnung, die nun neu erworben wird und Rücklagen usw. abgezogen werden und darf ich meine Erwerbstätigkeit trotzdem reduzieren um meine Fortbildung durchzuführen? Es ist Gütertrennung und Unterhaltsausschluss sowie Ausschluss der Teilung von Rentenansprüchen erfolgt. Ich gehe davon aus, dass mein Partner sich nun selber unterhalten muss und wieder Arbeit aufnehmen muss, oder kann es sein, dass er nun das Trennungsjahr (oder bei Scheidungsunwilligkeit drei Jahre) trotz Kinderlosigkeit und Berufsausbildung Trennungsunterhalt zu erwarten hat? Und kann ein Ehevertrag generell angefochten werden und müsste ich dann noch die Anwaltskosten meines Partners mit übernehmen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen


Auftrag angenommen am 26.12.2011 15:01:43
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
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