Auftrag geschrieben am 07.08.2011 12:28:59
Trotz Verurteilung weitere Verleumdung
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenIm November 2010 erging an den Beklagten N. vom Landgericht folgendes Endurteil:
"Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber anderen Personen zu behaupten, der Kläger habe während seiner Zeit als Geschäftsführer der ....GmbH die Gesellschaft und/oder einzelne Gesellschafter betrogen und/oder der Kläger habe eine Pachtunterschlagung über 25.000 € begangen."
Am 03.02.11 schrieb N. eine E-Mail an den RA der Gesellschaft Herrn M. mit Kopie an Mitgesellschafter J. und an mich: "... als Zeugen benenne ich 11 Zeugen, die Kenntnis davon haben wie die Geschäfte damals gelaufen sind."
"Die Zeugen kommen aus der Bauphase, aus dem Steuersektor(Steuerberater). Des weiteren Bank und Kripoleute etc. Geschäftspartner und Lieferanten von Kläger, sowie auch noch sonstige für den Kläger peinliche Zeugen."
Am 31.07.11, 14.04 Uhr mailt N. an Gesellschafter J. mit Kopie an RA M., an den Steuerberater, - den Geschäftsführer, - die weiteren Gesellschafter, - meinen Sohn und mich mit der Kernaussage "... wissen nur die Beiden, Kläger u. J.. Fest steht, dass auch der Kläger uns vorgeführt hat."
Am 31.07.11, 14.23 Uhr das gleiche wieder!
Am 31.07.11, 17.45 Uhr nochmal das selbe!
Am 31.07.11, 19.38 Uhr,an meinen Sohn, an Anwalt M. und mich mit weiteren falschen Behauptungen:"... z.B. hat er Farben und Lacke gekauft ca DM 12.000 , mit denen man ein 15 fam. haus hätte anmalen können,( so ein Malermeister) - auch fehlen die dafür notwendigen Lohnarbeiten , dafür hat er auch noch Tapetenkleister für die Anlage gekauft !!!!! usw. und hat zu diesem Zeitpunkt unstrittig sein Haus renoviert. Da wird zwangsläufig auch Farbe gebraucht - oder ?"
"dem Kläger fehlt, jegliches unrechtsbewußtsein - aber er wird sich seiner gerechten Strafe nicht entziehen können."
Meine Frage!
Hat der Beklagte N. durch diese Behauptungen gegenüber Herrn RA M., gegenüber meinem Sohn und in den ersten Schreiben gegenüber den weiteren Gesellschaftern, Steuerberater u. Geschäftsführer erneut gegen den Urteilsspruch des Landgerichts verstoßen?
Auftrag angenommen am 07.08.2011 13:05:04
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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