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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 22.10.2008 15:27:40

US- und deutsche Staatsangehörigkeit , Militärdienst

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Status: Geschlossen
Wie erfolgt die Aufgabe der US-Staatsangehörigkeit bei einem Doppelstaatler (Deutsch-Amerikaner). Führt die Aufgabe der Staatangehörigkeit zum vollständigen Ausscheiden aus der potenziellen US-Streitkräftezugehörigkeit?
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 22.10.2008 16:31:23
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559


Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn sich kein Kollege findet, der sich Ihrem Auftrag annimmt, können Sie Ihr Anliegen auch unter den Rubriken "Generelle Themen" oder Ausländerrecht einstellen.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
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geschrieben am 22.10.2008 16:46:18
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547


Sehr geehrter Ratsuchender,

ich kann meinem Kollegen nur zustimmen.
Der von Ihnen eingestellte Auftrag/Frage eignet sich auch für die seitens meines Kollegen angegebenen Themengebiete.
Am schnellsten werden Sie eine Antwort erhalten, wenn Sie das Gebiet"Generelle Themen" wählen.

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
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geschrieben am 22.10.2008 21:31:13


Da Ihre Frage auf die Sichtweise nach dem US-amerikanischen Staatsrecht abzielt, wäre es eventuell auch sinnvoll, direkt einen Kollegen für dieses Rechtsgebiet zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüssen

gez. RA Dannheisser
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 27.10.2008 12:07:48
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559


Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie an einer Beantwortung Ihrer Fragen noch Interesse haben, sollten Sie Ihren Auftrag in eines der von mir bereits bezeichneten Rechtsgebiete einstellen.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de




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