Auftrag geschrieben am 10.03.2011 14:06:18
Überführung sterblicher Überreste ins Ausland (Indien)
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: GeschlossenDie indische Botschaft erteilt die notwendige Erlaubnis nicht ohne weiteres (an Ausländer).
Es muss ein Antrag an das Auswärtige Amt und/oder die deutsche Botschaft in Indien gestellt werden um eine offizielle Anfrage bei der zuständigen Indische Behörde zu bewirken.
Ziel ist es das zur Überführung benötigte Dokument von der indischen Botschaft zu erhalten, auf welchem Wege auch immer.
Hierzu soll, sofern notwendig, jeder mögliche Rechtsweg ausgeschöpft werden.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 10.03.2011 14:10:51
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Sie schreiben, es solle, falls notwendig, jeder mögliche Rechtsweg ausgeschöpft werden.
Dieses kann für 300,- € keinesfalls bewerkstelligt werden, so dass Sie gegebenenfalls klarstellen sollten, dass Ihre Anfrage nur für den außergerichtlichen Bereich gilt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
geschrieben am 10.03.2011 14:10:51
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Sie schreiben, es solle, falls notwendig, jeder mögliche Rechtsweg ausgeschöpft werden.
Dieses kann für 300,- € keinesfalls bewerkstelligt werden, so dass Sie gegebenenfalls klarstellen sollten, dass Ihre Anfrage nur für den außergerichtlichen Bereich gilt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

