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Auftrag geschrieben am 01.07.2010 22:10:59

Überprüfung Mietvertrag auf Notwendigkeit von Renovierungsarbeiten/Schönheitsreperatu

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Hallo werte Anwälte!

Ich benötige einen Anwalt der meinen Mietvertrag auf die Notwendigkeit überprüft Malerarbeiten/Renovierungsarbeiten durchzuführen. Natürlich gibt es dazu eine etwas längere Vorgeschichte, die ich gern ausführlich schildern möchte.

Ich bin in die Wohnung am 15.12.2007 eingezogen, damals noch zusammen mit meiner Mitbewohnerin. Eigentlich wollten wir in eine andere Wohnung ziehen, hatten dort aber zum Einzugstermin immer noch keinen Strom, und auch kein Bad. Ein Rechtsstreit bahnte sich an, und wir waren gezwungen schnell nach einer anderen Wohnung zu suchen. Diese fanden wir auch nach relativ kurzer Suche. Der damalige Verwalter war sehr aufgeschlossen. Da meine damalige Mitbewohnerin Bezüge vom Arbeitsamt erhielt, und die dortige Prozedur des Wohnungswechsels sehr langatmig sein kann, schlug er uns sogar vor jedem von uns einen Hauptmietvertrag zu geben. So kam es das ich einen Mietvertrag für 2 Zimmer erhielt, und Sie einen Mietvertrag für 1 Zimmer. Die Wohnung wurde unrenoviert übergeben. Insgesamt war der Zustand der Wohnung mehr als lausig. Jedoch der Schnitt der Wohnung ideal, und der grüne Hof ein Traum. Wir haben also zusammen alle Zimmer gestrichen (Weis), außer das meiner Mitbewohnerin welches eine Gelbe Farbe erhielt. Ein Zimmer hatte keine Tapete, was ich selbst als nicht störend empfand, und die Wände auch so lies. Des weiteren wurde in der Wohnung Laminat von uns verlegt, da die Wohnung keinen zumutbaren Fussboden hatte. Die Kosten hierfür hat der damalige Verwalter getragen, die Arbeit wurde von uns verrichtet. Eine Entschädigung für den Arbeitsaufwand gab es nicht. Jedoch die Absprache das wir beim Auszug die Wohnung ohne weitere Ausbesserungsarbeiten verlassen können. Dies sollte ebenso für das Paket in einem der Räume zutreffen, wie auch für die abgeschliffenen Dielen in einem anderen Raum. Dazu sei noch gesagt das zu der Zeit ein sehr familiäres Verhältnis innerhalb unseres Hauses bestand. Leider wurde das Haus dann aber Verkauft, und somit wechselte auch die Wohnungsverwaltung. Der neue Besitzer, wie auch die neue Verwaltung hat die Wohnung nie gesehen, kennt also in keiner Hinsicht den Zustand der Wohnung im allgemeinen. Sämtliche Mietverträge wurden nicht geändert, sondern waren weiterhin gültig. Als meine Mitbewohnerin dann Schwanger wurde und Ihren Vertrag kündigte, erhielt ich einen neuen Mietvertrag für die gesamte Wohnung, jedoch zu dem Preis den ich vorher für 2 Zimmer bezahlt habe. Dieser neue Mietvertrag wurde gültig zum 01.04.2009. Ich selbst befinde mich nun in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Nach eine Probezeit habe ich entschieden hier länger zu verweilen. Darum habe ich nun die Wohnung ordentlich gekündigt. Das Mietverhältnis endet demnach am letzten Septembertag. Für das ausräumen und übergeben der Wohnung habe ich extra Urlaub genommen, um nach Deutschland zu kommen.
Leider sagt der Mietvertrag nichts genaues über den Abgabezustand aus. Dort ist nur die Rede davon das die Wohnung in „bekanntem" Zustand übergeben wurde, und in „vertragsgerechtem" Zustand wieder abzugeben sei. Des weiteren das die Mieträume vom Mieter in dem Ihm bekannten Zustand als Vertragsgerecht übernommen wurden. (Was für mich ja bedeuten würde das ich die Wohnung so abzugeben habe wie ich sie bekommen habe???) Jedoch gibt es einen Paragraphen in dem steht das die Wohnung als renoviert anzusehen ist. Klauseln für zeitliche Fristen der Renovierung der diversen Räume sind auch vorhanden.
Die Kündigung habe ich rechtzeitig bei meinem letzten kurzen Deutschlandaufenthalt rausgeschickt. Da ich noch keine Bestätigung erhalten habe, habe ich heute bei der Verwaltung angerufen. Unter anderem habe ich im Verlaufe des Gespräches nach dem Zustand gefragt, in welchem ich die Wohnung abzugeben hätte. Dort hieß es nun, ich hätte alle Wände zu weisen, und auch den Raum der keine Tapete hat zu tapezieren. Über die beiden lakierten Fussböden (1x Paket, 1 x Dielen) wurde nicht gesprochen. Ehrlich gesagt wollte ich da nicht auch noch die Pferde scheu machen...
Ich habe dem insgesamt erstmal mündlich widersprochen. Mich aber auch auf keine längere Diskusion eingelassen. Das steht dann wohl erst noch aus. Definitiv brauche ich also nun einen Anwalt, der den Mietvertrag in Hinsicht der anfallenden Arbeiten überprüft. Vor allem die beiden Fussböden machen mir Sorgen. Das Paket des einen Raumes war noch nie besonders ansehnlich...

Den Mietvertrag kann ich leider hier nicht Uploaden, da nur 3 Felder dafür zur Verfügung stehen. Er liegt aber momentan nur als Scan der einzelnen Seiten vor. Dementsprechen kann ich den Vertrag dem Anwalt der den Auftrag annimmt erst nach Annahme schicken. Um eine entsprechende Mailadresse bitte ich.

Vielen Dank im Voraus.


Auftrag angenommen am 01.07.2010 22:16:53
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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