Auftrag geschrieben am 24.07.2010 14:22:53
Überprüfung ob eine Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage gerechtfertigt ist.
Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommenich würde gerne überprüfen lassen, ob eine Anzeige auf uneidliche Falschaussage, Aussicht auf Erfolg hat. Ich wurde zu 10 Monaten auf Bewährung und 2000€ Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt.
Die besagte schwere Körperverletzung habe ich jedoch nicht begangen!
Folgende Dokumente habe ich dafür hochgeladen:
- Gerichtsurteil, mit der Aussage des Zeugen
- Gesprächsnotiz einer Tonbandaufnahme zwischen Verurteilten und Zeuge, der die Falschaussage getätigt hat.
- Entwurf der Anzeige
Die Zeugenvernehmung liegt mir ebenfalls vor, falls Sie benötigt wird.
Der Zeuge hat eine Verletzung davon getragen, lt. Gutachten eine 2 cm Schnittwunde an der Handinnenfläche, wie er sich diese zugezogen hat ist mir bis heute nicht erklärbar.
Ich wog zum damaligen Zeitpunkt 110kg und war damals muskulös, der Zeuge wog nach eigenen Angaben 85kg, wenn ich eingestochen hätte wäre sicherlich ein größerer Schaden an am Leib entstanden.
Auftrag angenommen am 24.07.2010 14:28:36
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 235
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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