Auftrag geschrieben am 22.11.2008 16:34:11
Überschreiten der Einkommensgrenze in der Familienversicherung
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Status: angenommenAuf Anfrage der DAK nach meinen Einkünften für 2007 schickte ich im Sept.2008 den Steuerbescheid für 2007 als Nachweis zur DAK. Für 2007 ergab sich, dass ich die Grenze der Familienversicherung von € 350,-- überschritten hatte und somit kam es zu einer Nachzahlungsforderung für 2007, da ich nun als freiwillig Versicherte eingestuft wurde.Gleichzeitig erhielt ich nun diese Nachforderung auch für 2008 bis dato, obwohl ich 2008 wieder unter der Grenze von € 355,-- lag und damit wieder in der Familienversicherung hätte sein müssen (allerdings wurde das Einkommen von mir bis dato nicht gemeldet, da ich nichts bis heute davon wusste, bei welcher Grenze man aus der Familienversicherung ausgeschlossen wird.)Die DAK teilte mir das Ausscheiden aus der Familienversicherung am 30.10.2008 mit.
Meine Frage ist nun: kann die DAK auf den vollen Nachzahlungsbetrag für 2008 bestehen, obwohl ich nachweisen kann, dass ich die Grenze von € 355,oo in 2008 nicht überschritten habe bzw. muss die DAK die zuviel gezahltten Beiträge zurückerstatten, wenn ich die Steuererklärung 2008 vorlege und damit bewiesen wird, dass die Grenze der Familienversicherung nicht überschritten wurde und hätte mich die DAK bei Eintritt in die Familienversicherung über die Einkommensgrenzen informieren müssen?
Auftrag angenommen am 23.11.2008 11:06:59
Rechtsanwältin Yvonne Müller
Dingelstädter Str. 57, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Tel: 03606/506459, Fax: 03606/506489
Erbrecht, Familienrecht, Inkasso, Sozialrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 55
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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