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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 21.10.2009 15:26:09

Üble Nachrede und Verleumdung durch Ebay-Bewertung - Schreiben erstellen/versenden

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Meine Tochter hat einen Artikel bei Ebay eingestellt, der für einen Euro ersteigert wurde. Der Artikel ist nicht besonders wertvoll und so hat sie keinen Festpreis angegeben. Nun ist ihr der Artikel nach dem Auktionsende kaputt gegangen. Hierfür gibt es drei Zeugen.

Meine Tochter hat dies dem Käufer mitgeteilt und sich entschuldigt. Der Käufer wollte ein Foto sehen, daß sie nicht mehr liefern konnte, da der Artikel aus Glas gefertigt war und nach dem Runterfallen in einem Glaskontainer entsorgt wurde.

Der Käufer behauptet nun, daß meine Tochter den Artikel nicht senden wollte, weil sie nur einen Euro erzielt hat. Nun hat der Käufer bei Ebay negativ bewertet und in die Bewertung wörtlich geschrieben:“Ware ANGEBLICH Defekt 1 € war dem Verkäufer wohl zu wenig! Nichtmal Fotobeweis MÖGLICH“

Als Ergänzungskommentar steht jetzt noch: „Wer hier noch kauft ist selber Schuld“.

Ich bitte, dass ein Schreiben verfasst wird, in dem mit ALLEN rechtlichen Mitteln darauf hingewiesen wird, dass hier von der Käuferin ein Schaden verursacht wird, für den sie zur Rechenschaft gezogen werden soll. Nur durch eine Rücknahme der Bewertung bei Ebay kann sie die Regressansprüche noch abwenden.
Durch die Sätze: „War dem Verkäufer wohl zu wenig“ und „Wer hier noch kauft, ist selber Schuld“ dürfte der Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede erfüllt sein.

Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 21.10.2009 16:21:32
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Markus Sittig
Königsplatz 57, 34117 Kassel, Tel: 0561 774053, Fax: 0561 775115
Internet und Computerrecht, Strafrecht, Medienrecht, Datenschutzrecht
Bewertungen: 17


Sehr geehrte Beauftragerin,
sehr geehrter Beauftrager,

gern werde ich Ihren Auftrag annehmen, ich habe Sie jedoch darauf hinzuweisen, dass die Gegenseite hier nur aufzufordern wäre, einer Löschung der fragichen ebay-Bewertung zuzustimmen.

Schadensersatz wird sich deswegen nicht ohne weiteres fordern lassen.

Wenn Sie damit einverstanden sind, schicken Sie mir kurz eine Nachricht an meine Email-Adresse und dann nehme ich den Auftrag an.


Auftrag angenommen am 21.10.2009 17:46:07
Rechtsanwalt Christian Höll
Auf der Schwand 124, 90766 Fürth, Tel: 015112200100, Fax: 091123980189
Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht
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