Auftrag geschrieben am 27.06.2010 20:32:46
Umbau Elternhaus ohne Sicherheiten?!
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommenwir haben mit unseren fünf Kindern die oberen beiden Etagen in dem Eltenhaus meines Mannes umgebaut, ausgebaut und saniert. Die Kosten belaufen sich bis jetzt auf ca. 60000€ , die mit einer Grundschuld auf dieses Haus abgesichert wurden. Alles war in Ordnung und im Einverständnis der Eltern. Da feststand, dass mein Mann dieses Haus erbt und seine Schwester ausbezahlen soll, wollten wir nun von den Schwiegereltern/ Eltern wissen, welcher Wert als Berechnungsgrundlage für diese Ausbezahlung zu Grunde liegt. Wir wollten natürlich nicht den Wert des Hauses steigern und dann der Schwester dann auch noch darauf den Pflichtteil ausbezahlen. Die Investitionskosten nach dem Abschluss der Modernisierung betragen 120000€. Das Haus wurde 2003 von der Bank mit 90000€ geschätzt, der Wert liegt nun aber deutlich darüber. Das wollten wir geklärt wissen. Scheinbar war das zuviel, es gab einen riesen Streit und jetzt sollen wir ausziehen. Können Sie uns sagen, wie wir uns verhalten sollen und welche Rechte wir haben und welche Rechte unsere Schwiegereltern/ Eltern haben?! Können sie uns rausklagen mit 5 Kindern? Der Umbau hat so viel Nerven, Arbeit und Geld gekostet und das alles für Nichts? Wenn wir ausziehen müssen, können wir verlagen, dass sie das Darlehen übernehmen? Was müssten wir tun, damit die Grundschuld in Kraft tritt? Bitte helfen Sie uns!!
Vielen Dank.
Auftrag angenommen am 27.06.2010 21:38:43
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 78
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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