Auftrag geschrieben am 15.05.2009 19:06:15
Umlage der Nebenkosten bei lebenslangem Wohnrecht
Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommen1995 hat mir meine Mutter mein Elternhaus per Schenkungsvertrag überschrieben. Als Gegenleistung erhielt sie dafür lebenslanges Wohnrecht in etwa. 50% der vorhandenen Räumlichkeiten.Nebenbei hat sie auch Mitbenutzungsrecht an gemeinsamen Räumen Einrichtungen und Anlagen, sowie freie Umgang im Haus, Hof und Garten. Dieses wurde alles notariell beurkundet.
Im Jahre 2003 habe ich mit meiner Familie das Haus verlassen.
Seitdem wohnt sie dort alleine und zahlt Strom, Wasser, Heizöl, Schornsteinfeger und Müllgebühren selber.
Grundsteuern und Versicherungen zahle jedoch ich seitdem in voller Höhe.
Frage:
Kann ich diese Kosten voll oder anteilig zu 50% an meine Mutter weiter berechnen ?
Wenn ja geht das auch rückwirkend für die Jahre 2004-2008 oder nur für das letzte Jahr ?
Gibt es einen entsprechenden Gesetzestext oder einen Präzidensfall den ich entsprechend weiter verwenden kann ?
Vielen Dank im Voraus
Auftrag angenommen am 15.05.2009 20:11:31
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Reiserecht, Erbrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 398
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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