Auftrag geschrieben am 14.05.2010 08:32:37
Umwandlung Fahrverbot in Geldbuße
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Status: angenommenIm schriftlichen Ermittlungsverfahren nach dem Fahrer, habe ich meine Schuld zugegeben und um Umwandlung des Fahrverbots in Geldbuße gebeten mit folgender Begründung:
1. Benötige den Führerschein beruflich
2. Keine Punkte in Flensburg und nie Fahrverbot seit Führerscheinerhalt vor 19 Jahren
Die Behörde hat daraufhin ein Schreiben zu 1.) vom Arbeitgeber gefordert und nach dessen Erhalt mit Bezug auf §24 StVG und §17 OWiG die Strafe abgeändert in 4 Punkte, 720€ (!) und 1 Monat Fahrverbot. Das heisst, das Fahrverbot wurde halbiert, worüber ich glücklich bin, dafür wurde aber die Geldbuße verdreifacht, was mit sehr hoch erscheint. Die Einspruchsfrist läuft noch.
Meine Frage: Macht es Sinn per Einspruch zu bitten, das Bußgeld nur zu verdoppeln, da ja das Fahrverbot nur halbiert und nicht aufgehoben wurde und ich bisher eine makellose Historie hatte? Oder sollte ich
Auftrag angenommen am 14.05.2010 08:52:21
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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