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Auftrag geschrieben am 14.05.2010 08:32:37

Umwandlung Fahrverbot in Geldbuße

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Status: angenommen
Ich bin bei 110km/h zu dicht aufgefahren und dabei geknipst worden. Die Distanz unterschrit 2/10, worauf eigentlich 4 Punkte, 240€ und 2 Monate Fahrverbot stehen.

Im schriftlichen Ermittlungsverfahren nach dem Fahrer, habe ich meine Schuld zugegeben und um Umwandlung des Fahrverbots in Geldbuße gebeten mit folgender Begründung:
1. Benötige den Führerschein beruflich
2. Keine Punkte in Flensburg und nie Fahrverbot seit Führerscheinerhalt vor 19 Jahren

Die Behörde hat daraufhin ein Schreiben zu 1.) vom Arbeitgeber gefordert und nach dessen Erhalt mit Bezug auf §24 StVG und §17 OWiG die Strafe abgeändert in 4 Punkte, 720€ (!) und 1 Monat Fahrverbot. Das heisst, das Fahrverbot wurde halbiert, worüber ich glücklich bin, dafür wurde aber die Geldbuße verdreifacht, was mit sehr hoch erscheint. Die Einspruchsfrist läuft noch.

Meine Frage: Macht es Sinn per Einspruch zu bitten, das Bußgeld nur zu verdoppeln, da ja das Fahrverbot nur halbiert und nicht aufgehoben wurde und ich bisher eine makellose Historie hatte? Oder sollte ich


Auftrag angenommen am 14.05.2010 08:52:21
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
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Eigentlich wollte ich bei "Frag-einen-Anwalt" nur eine Frage stellen, habe aber versehentlich bei "Beauftrag-einen-Anwalt" einen Auftrag aufgegeben. Ich habe das sofort nach Abschluß bemerkt und wollte den Auftrag stornieren, aber innerhalb von gerade einmal 2-3 Minuten hatte dieser Anwalt den Auftrag angenommen. Das ist an für sich ja gut, allerdings hat er dann eine Pseudo-nachfrage gestellt und dann erst einen ganzen Tag später geantwortet. Die kostenlose Nachfrage musste ich dann per E-Mail stellen und wirklich geholfen hat die zweite Aussage dann nicht und war auch extrem kurz. Bei mir hinterlässt das ganz das Gefühl, als hätte sich der bearbeitende Anwalt schnell durch eine Pseudo-Nachfrage den Auftrag gesichert, obwohl er gar keine Zait hatte direkt zu antworten. Ich finde das bedenklich.



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