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Auftrag geschrieben am 05.08.2010 17:18:00

Unerlaubte Party meiner Stieftochter mit Jugendlichen zwischen 13 und 15 Jahren

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Ich wohne seit Dezember 2008 mit meiner 2. Frau und Ihren Kindern in einem eigenen Doppelhaus in einem Dorf mit 3650 Einwohnern. Die Kinder sind 14 und 12 Jahre alt. Beide Kinder haben auf Grund Ihres Alters und wegen der beruflichen Tätigkeit meiner Frau eigene Haustürschlüssel. Der Vater(1) der Kinder wohnt im Nachbarort in ca. 4 km Entfernung. Die Kinder besuchen im 14-tägigen Rhythmus den Vater am Wochenende (jeweils ab Fr. 18.00 Uhr bis So. 18.00 Uhr).
Am Freitag, 28.05.2010, mittags verreiste ich mit meiner Frau bis zum Montag, 31.05.2010. Die Kinder sollten am Wochenende zu Ihrem Vater sein. Die 14-jährige Stieftochter(2) wollte am 28.05.2010 angeblich bei einer Freundin schlafen, um am nächsten Tag zu einer Geburtstagsparty zu gehen. Dieses erlaubte ihr Vater(1), ohne bei den Eltern der Freundin zu hinterfragen, ob das in Ordnung sei.
Die Stieftochter(2) plante mit ihrer „besten Freundin"(3) lange vor dem 28.05.2010 in unserem Haus eine Party, von der wir nichts wussten und natürlich keine Erlaubnis erteilt hätten. Am 28.05.2010 nahmen die beiden Mädchen(2+3) Alkohol von dem 17-jährigen Nachbarn(4) ihrer Freundin entgegen und brachten den Alkohol schon einmal nachmittags in unser Haus. Ihrem Vater(1) sagte sie, dass sie nach der Schule nicht zu ihm kommt, sondern gleich zur Freundin geht (s.o.). Ab ca. 18.00 Uhr begann dann die Party bei uns zu Hause mit 12 Kindern, von denen 4 später nach Hause gingen oder abgeholt wurden und 8 Kinder in unserem Haus übernachteten. Gegen ca. 21.00 sollte ein Mädchen von ihrem Vater(5) abgeholt werden. Dieser war sehr empört, dass niemand von uns zu Hause war und Alkohol getrunken wurde. Er forderte meine Stieftochter auf, uns anzurufen, um sich der Situation zu stellen. Meine Stieftochter behauptete, Sie hätte keine Handy-Nr. von uns. Schließlich wurde die Mutter(6) der besten Freundin(3) angerufen, um die „Angelegenheit" zu klären. Die Mutter(6) betrat ohne Erlaubnis ca. gegen 22.00 unser Haus, löste jedoch die offensichtlich unerlaubte Party nicht aus. Sie(6) hatte spätestens jetzt Kenntnis davon, dass Jugendliche ohne Aufsicht Alkohol trinken würden und die Übernachtung von vielen Jugendlichen vorgesehen war. Zu meiner Stieftochter sagte sie(6): „Wenn Du sagt, dass J.(3) etwas damit zu tun hat, bin ich echt sauer mit Dir(2)". Anschließend verschwand die Mutter(6) von J.(3), ohne weiteres unternommen zu haben. Eine andere Mutter(7) holte ihre Tochter gegen 22.30 Uhr ab. Auch sie(7) unternahm nichts, obwohl (wie wir später erfuhren) sie vorher über alle Planungen dieser Party inkl. Alkohol und Übernachtung von ihrer Tochter in Kenntnis gesetzt war.
Nachdem die Angelegenheit uns am 31.05.2010 bekannt wurde, haben wir zunächst ausführlich mit der Stieftochter(2) gesprochen. Der Ärger war sehr groß und insbesondere der Vertrauensverlust zeigt noch heute deutliche Spuren. Wir haben alle betroffenen Eltern angerufen und ausführlich informiert. Die Reaktionen waren sehr unterschiedlich. Von Betroffenheit, Hilflosigkeit bis hin zu Ignoranz und Beschimpfungen meiner Person. Der Vater(8) von J.(3) hatte im Telefongespräch gesagt: „ich wusste gar nicht, dass M.(2) einen Stiefvater hat." Und weiter: „Ich weiß gar nicht, was Sie von mir wollen." Zum Schluss: „Na dann noch freundliches Arschlecken!"
Ergänzend ist nur zu sagen, dass die Jugendlichen keinen Intimbereich unserer Wohnung ausgelassen haben und bis heute weder ein Jugendlicher nach einer der Eltern bei uns persönlich erschienen ist, um sich für irgendetwas zu entschuldigen. Da inzwischen Zeit genug vergangen ist, möchte ich folgende Frage stellen:
Wer hat zu welchem Sachverhalt sich gegen Gesetz und gute Sitten verstoßen und kann von mir mit guter Aussicht auf Erfolg wo angezeigt werden.



Auftrag angenommen am 05.08.2010 17:32:50
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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