Auftrag geschrieben am 21.11.2010 22:40:37
Unterhalt nur gegen Studiennachweise und Einsatz von Vermögen für Unterhalt
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenMein 18jähriger Sohn wohnt bei seiner Mutter bzw. meiner geschiedenen Ehefrau und hat sich als Student bei einer Fachhochschule eingeschrieben. Da ich erhebliche Bedenken habe, dass mein Sohn das Studium ernsthaft betreibt, möchte ich die Unterhaltszahlungen an folgende regelmäßigen Nachweise koppeln:
a) Immatrikulationsbescheinigung für jedes Semester
b) Vorlesungsplan für jedes Semester
c) Aufstellung der Prüfungen und Leistungsnachweise, die in jedem Semester zu erbringen sind
d) Aufstellung über teilgenommene Vorlesungen (Datum, Uhrzeit, Name der Vorlesung)
e) Aufstellung über abgelegte Prüfungen
f) Aufstellung über die Ergebnisse der Semesterprüfungen und Kopien der Leistungsnachweise.
Mein Sohn ist jedoch nur bereit die Unterlagen nach a) und b) zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus habe ich für meinen Sohn Sparguthaben in Höhe von ca. 15.000,00 Euro angespart und mit seiner Volljährigkeit an ihn übertragen.
Fragen:
Kann ich die Unterhaltszahlungen an meinen Sohn an die Vorlage aller geforderten Unterlagen nach a) – f) knüpfen und hätte das auch Bestand bei einem möglichen Gerichtsverfahren?
Kann ich verlangen, dass mein Sohn zunächst das Sparguthaben für seinen Unterhalt einsetzt bis es aufgebraucht ist und hätte das auch Bestand bei einem möglichen Gerichtsverfahren?
Auftrag angenommen am 21.11.2010 22:44:18
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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