Auftrag geschrieben am 30.07.2011 12:31:58
Unterhalt und Titelgültigkeit ab Volljährigkeit
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 90,00 | Status: angenommenich habe derzeit einen volljährigen Sohn und ab dem 24.10.2011 eine volljährige Tochter. Bei beiden besteht ein Unterhaltstitel von 2004 ohne zeitliche Beschränkung vom Jugendamt. Mein Sohn beginnt zum August diesen Jahres eine Ausbildung wobei durch seine Vergütung die Zahlung von Unterhalt entfällt. Meine Tochter wird im Oktober 18. Bei meinem Sohn bestand zumindest bis jetzt theoretisch ein Barunterhaltsanspruch von beiden Eltern und bei meiner Tochter ist das ab dem 24.10.2011 der Fall. Ich möchte, dass mir beide Titel ausgehändigt werden, da nur ich in diesen Titeln aufgeführt bin und meine ehemalige Frau nicht. Meiner ehemaligen Frau und den Kindern habe ich dies schon schriftlich mitgeteilt. Nachdem ich Rücksprache mit dem örtlichen Jugendamt hielt wurde mir durch das Amt und meiner Tochter mitgeteilt, dass der Titel bei den Kindern bleiben soll.
Nun mein Frage:
Wie verhält sich das jetzt mit den Titeln, den dabei eingetragenen Regelsätzen, die ja dann so nicht mehr stimmen können (beide Elternteile barunterhaltspflichtig)? Sollte ich eine Abänderungsklage anstreben? Soweit ich weiß , kann der, der die Titel besitzt jederzeit bei Nichtzahlung von Unterhalt (auch wenn kein Anspruch besteht) eine Lohnpfändung durchführen lassen. Wie soll ich mich verhalten?
mit freundlichen Grüssen
Andre Förstel
Auftrag angenommen am 30.07.2011 12:34:51
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 302
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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