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Auftrag geschrieben am 14.02.2011 16:21:08

Unterhalt volljähriges Kind

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Meine Tochter ist im Februar 2009 18 Jahre alt geworden. Sie besuchte noch das Gymnasium und beendete im Juli 2010 ihr Abitur. Bis September 2010 lebte sie somit noch bei mir als Mutter zu Hause- ebenso wie ihre jüngere Schwester. Der Unterhalt des Vaters liegt laut Düsseldorfer bei beiden Töchtern bei 115% auch im Jahr 2009, ein weiteres Kind gab es damals nicht. Nun meint der Vater, er habe für das Kind seit Febraur 2009, also seit der Volljährigkeit, zu viel gezahlt. Mein Einkommen liegt aktuell bei netto 1.400 €, damals bei 1.900€ Ist er im Recht mit der Annahme, er habe mehr gezahlt als notwendig?Galt die Düsseldorfer Tabelle nicht mehr?Wer hätte darauf achten müssen, sollte zuu viel gezahlt worden sein?
Frage 2 dazu- Meine Tochter ist aktuell in einem freiwilliges Jahr 280 € Vergütung, begonnen im September 2010 und wohnt nun in einer WG. Wie hoch ist nun der Unterhaltsanspruch an ihren Vater, der ca. 2.500 netto verdient, er hat seit Oktober 2010 ein weiteres Kind, ist auch seit 5 Jahren schon verheiratet. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch meiner Tochter mir gegenüber? Das Kindergeld erhält sie selbstverständlich von mir.
Wie kann meine Tochter ihre Rechte gegenüber dem Vater einfordern?


Auftrag angenommen am 14.02.2011 17:09:02
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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