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Auftrag geschrieben am 21.05.2010 03:20:53

Unterhaltsberechnung+Anschreiben an Ehegatten erstellen

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Anwältin/sehr geehrter Anwalt,
anbei die hoffentlich vollständigen Unterlagen für eine Unterhaltsberechnung Ba-Wü für 3 Kinder für das 1.Halbjahr 2010.
Termin:
Bis Mittwoch nach Pfingsten (26.5.2010), da Exfrau mit Pfändung droht.
Ab Juli (Juni?) ändern sich die Verhältnisse wegen Geburt eines 4. Kindes aus zweiter Ehe wieder. Eine Berechnung des Jugendamtes liegt vor, erscheint jedoch als zu hoch, da es sich beim Unterhaltspflichtigen um einen in 2. Ehe verheiratete Mann handelt, der seine nur geringfügig selbständigen Ehefrau mit unterhalten muss (gem. letzter Steuererklärung 2008). Dazu reicht aber der übrige Geldbetrag nicht aus, eine Herunterstufung in die 1. Gruppe der Düdo-Tabelle gem. Leitlinien Süddt- OLGsNr. 22 wegen Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrages wurde jedoch trotzdem vom Jugendamt verworfen. Die 1999 ausgestellten Urkunden enthielten einen höheren Prozentsatz vom Mindestunterhalt, wurde als Begründung genannt.
Auftrag ist, eine Unterhaltsberechnung durchzuführen und dazu ein anwaltliches Schreiben an die Exfrau zu verfassen und eine ggf. eintreffende Antwort weiter zu leiten. Weitere Aktionen sind nicht im Auftrag enthalten. Der Fall ist damit abgeschlossen, da eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen wenigen hundert EUR beiden zu teuer ist.
Danke und Gruß, Reck11


Auftrag angenommen am 21.05.2010 03:42:38
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Erbrecht, Fachanwalt Familienrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
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