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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 28.12.2011 17:20:43

Unterhaltszahlungen

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 250,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter wohnhaft in Frankreich hat seit meinem 8. Lebensjahr keinen Unterhalt für mich und auch nicht an meinen Vater bezahlt. Ich bin bei meinem Vater gross geworden und dieser hat meine Mutter nie auf Unterhalt verklagt. Mit 15 bin ich kurzzeitig zu meiner Mutter gezogen die mich dann nach 6 Monaten rausschmiss weil sie sich überfordert sah. Ich bekam dann Leistungen vom Jugendamt ( Betreutes wohnen) Als ich mit 15 Jahren ins betreute Wohnen vom Jugendamt kam zahlte sie ( nach Auskunft des Jugendamts) auch keinen Unterhalt obwohl sie berufstätig war und bei der Saarbrücker Zeitung als Chefsekretärin gearbeitet hat und ein Gehalt von 4500 DM bezogen hatte. Ihren Wohnsitz hatte sie allerdings hinter der Grenze. Sie wohnt jetzt immer noch in dem Haus in einer Villa mit einem Schätzwert von ca. 500 000 Euro.
Ich bin am 26.02.1978 geboren und jetzt 33 Jahre alt. Eine Verjährung findet nach §197 in familienrechtlichen Angelegenheiten erst nach 30 Jahren statt. Ich möchte daher rückwirkend für die Zeit wo meine Mutter keinen Unterhalt gezahlt hat und wo es noch durch die 30 Jährige Verjährungsfrist noch greift diesen einklagen und einen Titel schnellstmöglich erwirken.
Hierzu brauche ich Ihre Hilfe.

Die Anschrift meiner Mutter lautet:
*****

Bitte setzen Sie sich mit mir falls noch Fragen offen sind per Email unter tarekthesen@googlemail.com in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 28.12.2011 19:09:06
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
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Beachten Sie bitte, dass § 197 BGB schon 2002 geändert wurde und Unterhaltszahlungen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen.


Auftrag angenommen am 28.12.2011 19:31:50
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
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