Auftrag geschrieben am 06.05.2010 10:36:23
Unterlassung / Üble Nachrede
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Status: angenommenGuten Tag,
es geht um folgenden Sachverhalt.
Ein Unternehmen bestellte bei uns im November 2009 eine Ware (8000 Euro Netto) und er bezahllte diese Ware. Wir bestätigten diesen Auftrag und wiesen allerdings noch auf unsere offenen Posten aus unseren erfolgten Dienstleistungen aus August 2009/ September 2009 / Oktober 2009 (Rechnung Oktober 2009 - 4500 Euro Netto) hin.
Ebenso mahnten wir schriftlich die Rechnungen an und wiesen auf das Zurückbehaltungsrecht lt. unserer AGB`s hin, das die Auslieferung des Gegenstandes erst nach Begleichung der offenen Posten erfolgt.
Als folge draufhin hin wurden über die Firma Üble Nachrede begangen. Der Kunde behauptet nun bei anderen Personen wir würden betrügen/unterschlagen, die Firma sei insolvent (dadurch gingen bereits andere Aufträge verloren!) und ich sei schon verhaftet wurden etc. Dies ist allerdings natürlich nicht wahr! Nun hat diese Firma morgen eine Versammlung und ich erfuhr gestern Abend, dass Sie dieses Thema vor allen anwesenden vorbringen möchten, nicht einmal erhielt ich darüber eine Information oder bin dazu geladen. Die ordnungsgemäßen Bestellungen wurde dem Kunden sogar vorgelegt. Da wir nun auch noch die Ware abnehemen müssen, haben wir doppelten Schaden, einmal die fehlenden rechnungen des Kunden und die Rechnung des Lieferanten.
Wir bräuchten daher ein Unterlassungsschriftstück wegen der o.g. Punkte, da diese ungerechtfertigte Üble Nachrede extrem Probleme in einem so kleinen Ort macht. Ebenso möchten wir den Auftrag zum Inkasso an den Anwalt übergeben.
