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Auftrag geschrieben am 19.01.2010 12:01:24

Unterstützung bei Verfassungsklage

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche rechtlichen Beistand in folgender Frage:

Frau Merkel hat mit folgender, öffentlich getätigter Aussage:
Zitat: "...kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt.
Und wir müssen damit rechnen, dass sich das in verschieden Weisen wiederholen kann. ..."
Beweis: http://www.youtube.com/watch?v=LhfSO1PCIOg

Frau Merkel, und somit mindestens die CDU in ihrer Gesamtheit verstößt somit gegen StGB 108a und dadurch in nicht unerheblichem Maße gegen GG Art 20 Abs. 4.

Ich kann als Privatperson zwar Verfassungsbeschwerde einreichen, denke aber, hier auf Rechtsbeistand angewiesen zu sein.

Da ich derzeit als Hartz-IV-Empfänger nicht über die finanziellen Mittel verfüge, mich in direkter Form "eines Anwaltes zu bedienen", wende ich mich auf diesem Wege an Sie, in der Hoffnung, Sie können mir hier mindestens informativen Beistand leisten.

Es kann nicht geduldet werden, dass durch diese verbale Verklausulierung durch Frau Merkel eine schleichende Unterwanderung der Gesetze, besonders des GG, hingenommen wird und quasi eine "Gewöhnung" der Bevölkerung erreicht wird dahingehend, nichts machen zu können.

Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Auftrag angenommen am 19.01.2010 12:05:58
Rechtsanwalt Cord Hendrik Schröder
Am Planetarium 14, 07743 Jena, Tel: 0364187670, Fax: 03641876779
Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht
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Innerhalb des für 50 € zu erwartenden Idelaismus und der allgemeinen Tatsache, dass sich unser GG augenscheinlich NICHT an Werten wie Ehlichkeit oder Gewissen ausrichtet bzw. diese als maßgebende Grundlage des Menschenrechts vor dem Staate setzt, ist diese Antwort eben "im Rahmen". Erwartet hätte ich ggf. einen Anwalt, der allein schon aus den Aussagen Merjels in dem zum Beweis mitgeführten youtube-Video, in dem sie (Frau Merkel) ganz bewusst davon spricht, das Aussagen von vor der Wahl eben nicht glaubhaftes Parteiprogramm darstellen, eine beabsichtigte Wählertäuschung sieht. Da aber Betrug und Lüge im politischen Geschäft an der Tagesordnung und inzwischen liebgewordenen Gewohnheit sind, ist es nicht verwunderlich, dasss Werte und Amtseid zu Floskeln verkommen und die restlichen Staatsbürger dies inzwischen als "normal" ansehen und eine rechtliche Verfolgung dieser Straftat nicht mehr erwünscht ist - würde sie doch aus der gewohnten Lethargie herausreißen.



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