Auftrag geschrieben am 19.01.2010 12:01:24
Unterstützung bei Verfassungsklage
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Status: angenommenich suche rechtlichen Beistand in folgender Frage:
Frau Merkel hat mit folgender, öffentlich getätigter Aussage:
Zitat: "...kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt.
Und wir müssen damit rechnen, dass sich das in verschieden Weisen wiederholen kann. ..."
Beweis: http://www.youtube.com/watch?v=LhfSO1PCIOg
Frau Merkel, und somit mindestens die CDU in ihrer Gesamtheit verstößt somit gegen StGB 108a und dadurch in nicht unerheblichem Maße gegen GG Art 20 Abs. 4.
Ich kann als Privatperson zwar Verfassungsbeschwerde einreichen, denke aber, hier auf Rechtsbeistand angewiesen zu sein.
Da ich derzeit als Hartz-IV-Empfänger nicht über die finanziellen Mittel verfüge, mich in direkter Form "eines Anwaltes zu bedienen", wende ich mich auf diesem Wege an Sie, in der Hoffnung, Sie können mir hier mindestens informativen Beistand leisten.
Es kann nicht geduldet werden, dass durch diese verbale Verklausulierung durch Frau Merkel eine schleichende Unterwanderung der Gesetze, besonders des GG, hingenommen wird und quasi eine "Gewöhnung" der Bevölkerung erreicht wird dahingehend, nichts machen zu können.
Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Auftrag angenommen am 19.01.2010 12:05:58
Rechtsanwalt Cord Hendrik Schröder
Am Planetarium 14, 07743 Jena, Tel: 0364187670, Fax: 03641876779
Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht
Bewertungen: 34
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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