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Auftrag geschrieben am 07.05.2010 00:34:33

Urheberrecht einer Domain

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommen
Fakt: Ich habe vor 10 Jahren für meinen Stiefvater und seinen Teilhaber auf deren Namen für deren Hotel eine Homepage erstellt und bei 1und1 registrieren lassen.Die Zugangsdaten waren in meinem alleinigen Besitz.

Vor einigen Jahren ist mein Stiefvater verstorben und sein Teilhaber wurde alleiniger Besitzer des Hotels.

Jetzt wurde das Hotel verkauft und der neue Besitzer verlangte von mir kostenlos die Zugangsdaten zur Homepage und die Zustimmung zum Providewechsel, die ich ihm verweigerte.

Heute bekam ich vom Provider folgende Mail:

"dem Provider-/Inhaberwechsel der Domain parkhotel-sächsisches-haus.de (xn--parkhotel-schsisches-haus-vec.de) aus Ihrem Paket
856215 wurde zugestimmt.

Die Domain wird daher aus Ihrem Vertrag genommen und somit auch die weitere Rechnungsstellung dieser Domain beendet."

Besitzer lt. Denic war immer noch mein verstorbener Stiefvater, die Rechnungen wurden bis jetzt vom Hotel bezahlt.
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Frage:
welche Rechte bleiben mir an der Homepage bzw. an den Texten und Bildern die jetzt noch in den Suchmaschinen erscheinen?





Auftrag angenommen am 07.05.2010 00:47:39
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
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