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Auftrag geschrieben am 16.07.2011 19:55:06

Urlaubanspruch als Koch und die Arbeitszeiten

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommen
Hallo,

ich würde gerne wissen, was ein ausgelernter Koch und ein Kochlehrling für einen Urlaubsanspruch in Sachsen- Anhalt im Jahr hat. Bitte gehen Sie davon aus das der Koch bzw. Kochlehrling Volljährig ist, damit meine ich, der Koch/Lehrling ist 22 Jahre alt.

Zusätzlich würde ich gerne wissen wie lange der Koch/ der Lehrling täglich arbeiten muss und auch ob sie das an Wochenenden und an Feiertagen wie z.b. Weihnachten, Sylvester, u.s.w. müssen. (Bitte hier wieder das Alter von 22 Jahren berücksichtigen.)

Können Köche/ Kochlehrlinge an Wochenenden und Feiertagen Urlaub nehmen? Oder müssen sie trotzdem arbeiten?

Und Köche/Lehrlinge die einem Tarifvertrag unterliegen, wie lange dürfen diese maximal nach dem Vertrag arbeiten und wieviel Urlaubsanspruch steht einem Koch, bzw. Kochlehrling im Vertag maximal zu?

Bitte immer das Alter von 22 Jahren berücksichtigen und Das Bundesland Sachsen-Anhalt berücksichtigen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie jede meiner Fragen beantworten könnten.




Auftrag angenommen am 16.07.2011 20:32:21
Rechtsanwalt Kerem E. Türker
Turmstraße 35 A, 10551 Berlin, Tel: 030/68320817, Fax: 030/52136963
Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
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