Auftrag geschrieben am 29.06.2010 12:46:57
Verbeamtung Straftat < 91 Tagessätze
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Status: angenommen-- Einsatz geändert am 01.07.2010 06:35:47
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 29.06.2010 17:49:20
Sehr geehrte Auftraggeberin, sehr geehrter Auftraggeber,
gerne bin ich bereit, Ihren Auftrag anzunehmen. Bitte beachten Sie aber, dass es für Sie um eine weitreichende, beruflich möglicherweise existenzielle Frage geht. Hierfür ist der angebotene Geldbetrag voraussichtlich nicht angemessen. Ich empfehle Ihnen für eine qualifizierte Beratung einen Einsatz von mind. 120,- € inkl. MwSt. festzulegen.
Eine persönliche Erstberatung in dieser Angelegenheit bei einem auf öffentliches Dienst- und Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt würde voraussichtlich ohne besondere Honorarvereinbarung mit dem Höchstsatz von 190,- € zzgl. MwSt. (226,10 €) abgerechnet werden.
Da es sich um eine berufsbezogene Angelegenheit handelt, können Sie möglicherweise die hier erhaltene Rechnung als Werbungskosten geltend machen. Ebenso wäre eine Kostenerstattung durch eine Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft (je nach Vertrag) möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt
geschrieben am 29.06.2010 17:49:20
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Mozartstr. 21, 40479 Düsseldorf, Tel: 0211/497657-16, Fax: 0211/497657-27
Fachanwalt Verwaltungsrecht, Reiserecht, Kommunalrecht, Vereinsrecht, Kirchenrecht
Bewertungen: 26
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Fachanwalt Verwaltungsrecht, Reiserecht, Kommunalrecht, Vereinsrecht, Kirchenrecht
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Sehr geehrte Auftraggeberin, sehr geehrter Auftraggeber,
gerne bin ich bereit, Ihren Auftrag anzunehmen. Bitte beachten Sie aber, dass es für Sie um eine weitreichende, beruflich möglicherweise existenzielle Frage geht. Hierfür ist der angebotene Geldbetrag voraussichtlich nicht angemessen. Ich empfehle Ihnen für eine qualifizierte Beratung einen Einsatz von mind. 120,- € inkl. MwSt. festzulegen.
Eine persönliche Erstberatung in dieser Angelegenheit bei einem auf öffentliches Dienst- und Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt würde voraussichtlich ohne besondere Honorarvereinbarung mit dem Höchstsatz von 190,- € zzgl. MwSt. (226,10 €) abgerechnet werden.
Da es sich um eine berufsbezogene Angelegenheit handelt, können Sie möglicherweise die hier erhaltene Rechnung als Werbungskosten geltend machen. Ebenso wäre eine Kostenerstattung durch eine Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft (je nach Vertrag) möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 29.06.2010 18:53:25
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich mich der Meinung meines Kollegen anschließen.
Auch bin gerne bereit, Ihnen Auftrag anzunehmen und auch ggf. zu bearbeiten, doch angesichts der hier vorgebenen Richtlinie auf dieser Plattform, 100 € für einen Auftrag mindestens auszuloben, ist Ihr Einsatz zu niedrig, aber auch wegen der verschiedenen Rechtsfragen, BZRG, Landesbeamtengesetz, Strafrecht etc.
Sie sollten daher Ihren Einsatz auf mindestens 120,- € erhöhen.
Soll auch noch eine weitere Beratung im Hinblick auf das Strafrecht und das Landesbeamtengesetz erfolgen, wozu ich dringend anrate, so müsste der Einsatz mindestens verdreichfacht werden, also auf 360,- € erhöht werden.
Auch wäre es möglich, den Auftrag hier zu schließen und von einer Direktanfrage Gebrauch zu machen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
geschrieben am 29.06.2010 18:53:25
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 390
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Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich mich der Meinung meines Kollegen anschließen.
Auch bin gerne bereit, Ihnen Auftrag anzunehmen und auch ggf. zu bearbeiten, doch angesichts der hier vorgebenen Richtlinie auf dieser Plattform, 100 € für einen Auftrag mindestens auszuloben, ist Ihr Einsatz zu niedrig, aber auch wegen der verschiedenen Rechtsfragen, BZRG, Landesbeamtengesetz, Strafrecht etc.
Sie sollten daher Ihren Einsatz auf mindestens 120,- € erhöhen.
Soll auch noch eine weitere Beratung im Hinblick auf das Strafrecht und das Landesbeamtengesetz erfolgen, wozu ich dringend anrate, so müsste der Einsatz mindestens verdreichfacht werden, also auf 360,- € erhöht werden.
Auch wäre es möglich, den Auftrag hier zu schließen und von einer Direktanfrage Gebrauch zu machen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 01.07.2010 06:41:19
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe den Einsatz entsprechend angepasst. 120 € sind viel Geld für mich.
Ich möchte hier nochmal darauf hinweisen, das ich in diesem Fall eine konkrete Handlungsempfehlung brauche. Dazu ist es unbedingt nötig, das sich der Anwalt Ahnung über das genaue Prozedere einer Verbeamtung hat. Aber ich denke das ist ja eigentlich klar.
Mit freundlichen Grüßen
geschrieben am 01.07.2010 06:41:19
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe den Einsatz entsprechend angepasst. 120 € sind viel Geld für mich.
Ich möchte hier nochmal darauf hinweisen, das ich in diesem Fall eine konkrete Handlungsempfehlung brauche. Dazu ist es unbedingt nötig, das sich der Anwalt Ahnung über das genaue Prozedere einer Verbeamtung hat. Aber ich denke das ist ja eigentlich klar.
Mit freundlichen Grüßen
Auftrag angenommen am 01.07.2010 10:22:21
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Daimler-Benz-Str. 5, 36039 Fulda, Tel: 0661 9625358, Fax: 0661 9625318
Baurecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 55
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Baurecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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